Wer keine Arbeit hat, kann hierzulande Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter übernimmt dann diverse Kosten und sogar bestimmte Schulden. Doch wo beantragt man die finanzielle Unterstützung überhaupt? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Wo beantrage ich Bürgergeld?
Der Antrag auf Bürgergeld kann entweder in Papierform oder auch online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Formulare dafür können beim Jobcenter abgeholt oder im Internet runtergeladen werden. Außerdem ist es möglich, einen formlosen Antrag zu stellen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt. Dabei sei es allerdings wichtig, dass der Antrag für alle Personen gestellt wird, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Laut Ministerium brauchen Antragsteller folgende Unterlagen und Nachweise:
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gültiges Ausweisdokument
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Einkommensnachweis
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Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
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Nachweise über vorhandenes Vermögen
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Nachweise über Ausgaben
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Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
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Nachweise bei früherem Bezug von Bürgergeld
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bei Antrag nach einem Beschäftigungsverhältnis: Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe oder durch den Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
Bürgergeld wird normalerweise für zwölf Monate beantragt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Es ist aber auch möglich Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. Das ist zum Beispiel bei einer hohen Heizkostennachzahlung möglich oder wenn Brennstoffe, wie Öl oder Holzpellets, gekauft werden müssen. Der Antrag muss ganz normal gestellt werden und innerhalb von drei Monaten nach dem Fälligkeitsmonat eingehen.
Sollte das Jobcenter den Antrag auf Bürgergeld ganz oder teilweise ablehnen, dann gibt es für Betroffene noch die Möglichkeit des Widerspruchs, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt. Dieser muss innerhalb eines Monats nachdem der Bescheid eingegangen ist, eingereicht werden. Dem Rechtsservice der DAHAG zufolge sollte der unterschriebene Widerspruch schriftlich und am besten per Einschreiben eingereicht werden. Eine Begründung ist nicht verpflichtend, kann aber helfen.
Übrigens: Zum 1. Januar 2024 ist der Bürgergeld-Regelsatz zuletzt gestiegen. Die Bürgergeld-Erhöhung wird nicht willkürlich beschlossen, sondern auf Basis verschiedener Faktoren berechnet. Außerdem wird auch die Miete von Bürgergeld-Beziehenden übernommen. Die Höhe der Miete in den einzelnen Städten richtet sich aber nach sogenannten Angemessenheitsgrenzen.