Technische Probleme mit der Elster-Datenbank, komplizierte Formulare und fehlende Bodenrichtwerte: Unzählige Anrufe bei Finanzämtern und Rathäusern zeigen, dass viele Baden-Württemberger Mühe haben, die Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Sie ist für alle Eigentümer von Grundstücken, Wohnungen sowie Betrieben der Forst- und Landwirtschaft verpflichtend, damit die Grundsteuer neu berechnet werden kann. Jetzt steuert das Finanzministerium gegen.

Was ändert sich bei der Grundsteuer-Erklärung?

Kritik gab es vor allem an der Nutzerfreundlichkeit der Online-Plattform Elster, an fehlenden Hilfestellungen und unverständlichen Fehlermeldungen. Hier hat das Finanzministerium nun nachgebessert. So gibt es auf www.grundsteuer-bw.de jetzt eine Schritt-für-Schritt-Gesamtanleitung.

Diese steht als PDF zur Verfügung, aber auch verfilmt als Video. Sie ist sehr übersichtlich und greift verständlich viele der Kritikpunkte der letzten Wochen auf. „Das Video wurde in kürzester Zeit schon über 100.000-mal aufgerufen und bekommt von den Nutzern sehr viel positives Feedback“, sagt Jasmin Bühler, Pressesprecherin im Finanzministerium Baden-Württemberg.

Elster – der Angstgegner vieler Steuerbürger. Über die Plattform wird auch die Grundsteuererfassung abgewickelt.
Elster – der Angstgegner vieler Steuerbürger. Über die Plattform wird auch die Grundsteuererfassung abgewickelt. | Bild: Marijan Murat, dpa

Gibt es noch mehr Hilfe?

Ja. Das Finanzministerium hat außerdem häufig auftretende Fälle bei der Grundsteuerklärung zusammengestellt. So wird etwa anhand des Beispiels Reihenhaus oder Eigentumswohnung Schritt für Schritt erklärt, was im Elster-Portal genau einzutragen ist. Auch diese Einzelanleitungen sind unter www.grundsteuer-bw.de zu finden. „Bei erkennbarem Bedarf werden wir dieses Angebot noch erweitern“, sagt Jasmin Bühler.

Muss die Grundsteuerklärung nach wie vor online über Elster ausgefüllt werden?

„Ja, an der Pflicht zur elektronischen Abgabe ändert sich nichts“, sagt Jasmin Bühler. Bei ersten Auswertungen habe sich gezeigt, dass die Qualität der elektronisch abgegebenen Erklärungen weitaus besser sei als die in Papierform abgegebenen Erklärungen. „Letztere führen zu Nachfragen und hohem Nachbearbeitungsaufwand im Finanzamt“, so Jasmin Bühler.

Und wenn ich keine Möglichkeit zur elektronischen Abgabe habe?

Dann gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt nach einem Papiervordruck zu fragen. Ab kommender Woche sollen zusätzlich PDF-Vordrucke zur Verfügung gestellt werden. „Auch diese sind allerdings nur für Personen gedacht, die nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um ihre Erklärung über Elster abzugeben“, sagt Jasmin Bühler.

Das bedeutet: Auch wenn man die Erklärung per PDF machen möchte, muss man beim zuständigen Finanzamt anrufen. Dieses kann dann einen PDF-Vordruck per E-Mail zuschicken. „Die PDF-Formulare müssen am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per Post ans Finanzamt geschickt werden“, sagt Jasmin Bühler.

Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.
Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer. | Bild: Jens Büttner/dpa

Wie viele Baden-Württemberger haben bislang ihre Grundsteuerklärung abgegeben?

Rund 592.000 Grundsteuerklärungen sind dem Finanzministerium zufolge bis zum 18. August eingegangen – davon mehr als 96 Prozent elektronisch über Elster. Das sind allerdings gerade einmal 10,5 Prozent der 5,6 Millionen abzugebenden Erklärungen.

Und die Abgabefrist endet bereits am 31. Oktober. Ob diese zu halten sein wird, scheint angesichts dieser Zahlen fraglich. „Eine Fristverlängerung planen wir aktuell nicht. Wir verschließen uns der Debatte aber nicht grundsätzlich“, sagt Jasmin Bühler.

Woran hakt es, fehlen noch immer Bodenrichtwerte?

Mitte August hatten 169 von 193 Gutachterausschüssen im Land die Bodenrichtwerte geliefert, so das Finanzministerium. Der Bund der Steuerzahler hingegen hat noch Anfang August ermittelt, dass 34 Prozent dieser Werte für die Bürger nicht zu finden sind. Die Bodenrichtwerte sind die zentrale Größe, ohne die die betroffenen Bürger die Grundsteuererklärung nicht abgeben können.

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Warum muss man die Grundsteuererklärung überhaupt ausfüllen, liegen die abgefragten Daten den Finanzämtern nicht ohnehin schon vor?

Tatsächlich sind die abgefragten Daten wie Name, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, Adresse, Flurstück-Nummer sowie Bodenrichtwert bei den Behörden bereits bekannt. „Allerdings sind beispielsweise die Grundbucheinträge nicht immer aktuell, etwa wenn das Grundbuch nach einem Erbfall nicht berichtigt wurde“, sagt Jasmin Bühler.

Und dann gebe es noch Angaben, die der Steuerverwaltung bislang tatsächlich noch nicht bekannt seien. „Zum Beispiel muss jetzt zum ersten Mal angegeben werden, ob ein Grundstück hauptsächlich zum Wohnen genutzt wird. Nur dann kann es bei der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer auch bessergestellt werden“, so Bühler.

Wo findet man die Daten, die man für die Grundsteuererklärung braucht?

Im Schreiben des Finanzamtes findet man ein Aktenzeichen sowie die Lagebezeichnung des Grundstückes. Die Größe der Grundstücksfläche steht im Kaufvertrag oder im Grundbuch. Der Bodenrichtwert für das Grundstück lässt sich über www.gutachterausschuesse-bw.de abrufen.