120 Euro Strafe trotz digitaler Vignette in Österreich – genau das ist einem SÜDKURIER-Leser vor wenigen Wochen im Urlaub passiert. „Während der Autofahrt hat meine Frau am Handy noch schnell die 10-Tages-Vignette gekauft“, erzählt er. Zehn Minuten später war das Ehepaar schon auf der österreichischen Autobahn unterwegs.
Doch wenige Wochen nach der Rückkehr lag Post von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) im Briefkasten: eine Ersatzmautforderung über 120 Euro. Mit der Begründung, die gekaufte Vignette sei zum Zeitpunkt der Fahrt noch nicht gültig gewesen.
Ab wann gilt die E-Vignette in Österreich wirklich?
Wer auf Österreichs Autobahnen unterwegs ist, benötigt eine Vignette. Die digitale 2-Monats- und die Jahresvignette ist aufgrund der Rückgabefrist erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Dieses Konzept bezeichnet Wiener Rechtsanwalt Bernhard Hofer als „absolute Katastrophe“. Für ihn wäre es logisch, dass die Vignette sofort gilt, sobald man auf die Autobahn fährt.

Eine Ausnahme bilden die digitalen 1-Tages- und die 10-Tages-Vignetten, die laut Asfinag sofort gültig sind. Auch, wer die digitale Vignette nicht online, sondern direkt an der Mautstelle, am Automaten oder bei einem Vertriebspartner kauft, kann sofort losfahren. Über die Website der Asfinag lässt sich zudem die Gültigkeit abfragen.
Rechtliche Lage laut einem Anwalt
Anwalt Bernhard Hofer vertritt regelmäßig Autofahrer, die Ärger mit der E-Vignette haben und eine Ersatzmaut bezahlen sollen. Gerade beim Kauf kurz vor der Grenze könne es leicht zu Problemen kommen. Ist die Internetverbindung zu langsam, kann es sein, dass die Vignette erst kurz nach der Auffahrt gültig ist. Doch die Asfinag kontrolliert dort genau und ist laut dem Rechtsanwalt nicht kulant.
Oft vergessen Autofahrer zudem, dass es in Österreich zusätzlich Streckenmautabschnitte gibt, die extra bezahlt werden müssen. Auch dann schickt die Asfinag eine Ersatzmautforderung. Weshalb der SÜDKURIER-Leser nachzahlen musste, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Laut Bernhard Hofer geht es für viele seiner Kunden um das Prinzip: „Die Asfinag verlangt eine Ersatzmautforderung, gibt aber nicht das Geld für die Vignette zurück, sondern das ist auch weg.“ Aufgrund der Anwaltskosten lohnt es sich oftmals nicht, gegen die Nachzahlung vorzugehen.
„Das beste Ergebnis, das man erlangen kann, ist eine sogenannte Ermahnung“, sagt Bernhard Hofer. „Für den Mandanten ist eine Ermahnung super, weil er dann keine Strafe bezahlen muss.“
Vergleich mit Schweizer E-Vignette
Im Vergleich zu den österreichischen Pickerln bietet die Schweiz nur eine Vignette an, die vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig ist. 40 Schweizer Franken kostet diese, unabhängig davon, wann sie gekauft wird. Die Vignette ist auch beim digitalen Kauf sofort gültig.