Baden-Württemberg will schon von diesem Samstag an in Kreisen mit niedrigen Inzidenzen die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit erheblich lockern. Das Land hat am Donnerstagabend dazu eine neue Coronaverordnung veröffentlicht. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen demnach fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen.

Damit beendet die grün-schwarze Regierung die sieben Monate lange Zwangspause für die Gaststätten. Im Südwesten liegen derzeit zwölf Kreise unter 100 Infektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen, unter anderem Breisgau-Hochschwarzwald (49,3), Emmendingen (51,1) und Konstanz (63,2), Stand Donnerstagabend.

Kulturveranstaltungen im Freien möglich

Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er-Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen – auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen – genauso wie Bibliotheken und Archive.

Auch Freibäder dürfen in solchen Regionen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen – allerdings jeweils nur für kleine Gruppen. Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen.

Änderung für Einzelhandel

ür den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei „Click&Meet“ können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden – sie müssen aber getestet sein.

Mit den Öffnungsschritten geht das Land teils deutlich weiter als noch vor wenigen Tagen geplant. Ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums mit Stand von Anfang Mai sah etwa die Öffnung der Innengastronomie erst viel später vor, frühestens 14 Tage nach den ersten Öffnungsschritten. Es handle sich eben um einen Arbeitsprozess an Stufenkonzepten, die sich ständig weiterentwickelten, sagte eine Regierungssprecherin.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte schon läuten gehört, dass die Auflagen gelockert werden sollen. „Das ist eine Supernachricht, wir brauchen aber dringend die Spielregeln“, sagte Tobias Zwiener von der Dehoga der Deutschen Presse-Agentur.

Diese Kreise kommen in Frage für baldige Öffnungen

Die Gesundheitsämter können dann am Freitag feststellen, ob die Marke von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wurde. Wenn sie grünes Licht geben, können die Gastronomen an diesem Samstag an den Start gehen. In Frage für baldige Öffnungen kommen die Kreise Böblingen (95,2), Breisgau-Hochschwarzwald (49,3), Emmendingen (51,1), Freudenstadt (90,5), Konstanz (63,2), Main-Tauber (45,3), Ortenau (86,8), Rhein-Neckar (77,5), Baden-Baden (79,7), Freiburg (74,8), Heidelberg (57,6) (Stand: Donnerstagabend).

Gäste müssen laut Dehoga einen Schnelltest oder den Nachweis einer mindestens zwei Wochen zurückliegenden vollen Impfung oder einer Genesung mitbringen. Weiter gelten die üblichen Regeln zur Hygiene und zur Kontaktnachverfolgung.

Gastronomen vor vielen Fragen

Vor dem Öffnen sind die Gastronomen noch mit vielen Unwägbarkeiten konfrontiert: Wie viele Mitarbeiter wollen und können sie einstellen, wie viel Ware bestellen und welches vielleicht abgespecktes kulinarisches Angebot offerieren? „Sie müssen sich vorsichtig herantasten“, meinte Zwiener. Schnellschüsse verbieten sich auch, weil nach drei Tagen Überschreiten der 100-er Marke alle wieder dicht machen müssen.

Die Branche mit 30.000 Betrieben im Südwesten, davon 6000 Beherbergungsbetriebe, hatte vor Corona einen Jahresumsatz von 12,5 Milliarden Euro. Sie beschäftigte 140.000 sozialversicherte Menschen, 150.000 Geringverdiener sowie 35.000 Angehörige in Familienbetrieben. (dpa)