120 Euro Strafe trotz digitaler Vignette in Österreich – genau das ist einem SÜDKURIER-Leser vor wenigen Wochen im Urlaub passiert. „Während der Autofahrt hat meine Frau am Handy noch schnell die 10-Tages-Vignette gekauft“, erzählt er. Zehn Minuten später war das Ehepaar schon auf der österreichischen Autobahn unterwegs.
Doch wenige Wochen nach der Rückkehr lag Post von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) im Briefkasten: eine Ersatzmautforderung über 120 Euro. Mit der Begründung, die gekaufte Vignette sei zum Zeitpunkt der Fahrt noch nicht gültig gewesen.
Ab wann gilt die E-Vignette in Österreich wirklich?
Wer auf Österreichs Autobahnen unterwegs ist, benötigt eine Vignette. Die digitale Zwei-Monats- und die Jahresvignette ist aufgrund der Rückgabefrist erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig.

Eine Ausnahme bilden die digitalen Ein-Tages- und die Zehn-Tages-Vignetten, die laut Alexander Holzedl, Pressesprecher der Asfinag, sofort gültig sind. „Bei den Kurzzeit-Vignetten konnten wir hier im Sinne des Services eine sofortige Gültigkeit anbieten, bei allen Produkten gibt es jedoch dieselben Konsumentenschutz-Rechte“, sagt der Pressesprecher.
In Einzelfällen, so Alexander Holzedl, komme es dazu, dass Autofahrer eine Ersatzmautforderung erhalten, obwohl sie nach eigener Aussage eine gültige Vignette haben. „Pro Jahr handelt es ich in etwa in ganz Österreich um mehr als 400.000 Ersatzmautdelikte“, sagt er. Das sei im Vergleich eine überschaubare Zahl. Die Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht erfolge stichprobenartig.
Über 99 Prozent aller Verkehrsteilnehmenden seien aber korrekt unterwegs. „Technische Probleme können wir ausschließen“, sagt der Pressesprecher, aber Tippfehler, vor allem Zahlendreher, seien oftmals die Ursache. Wer dennoch mit einer gültigen Vignette unterwegs war, könne den Fall individuell prüfen lassen. „Wenn nachweislich eine gültige Vignette vorhanden ist, kommen wir den Kundinnen und Kunden im positiven Sinne entgegen“, sagt Alexander Holzedl.
Rechtliche Lage laut einem Anwalt
Anwalt Bernhard Hofer vertritt regelmäßig Autofahrer, die Ärger mit der E-Vignette haben und eine Ersatzmaut bezahlen sollen. Gerade beim Kauf kurz vor der Grenze könne es leicht zu Problemen kommen. Ist die Internetverbindung zu langsam, kann es sein, dass die Vignette erst kurz nach der Auffahrt gültig ist. Doch die Asfinag kontrolliert dort laut dem Rechtsanwalt genau.
Oft vergessen Autofahrer zudem, dass es in Österreich zusätzlich Streckenmautabschnitte gibt, die extra bezahlt werden müssen. Auch dann schickt die Asfinag eine Ersatzmautforderung. Weshalb der SÜDKURIER-Leser nachzahlen musste, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Laut Bernhard Hofer geht es für viele seiner Kunden um das Prinzip: „Die Asfinag verlangt eine Ersatzmautforderung, gibt aber nicht das Geld für die Vignette zurück, sondern das ist auch weg.“ Aufgrund der Anwaltskosten lohnt es sich oftmals nicht, gegen die Nachzahlung vorzugehen.
„Das beste Ergebnis, das man erlangen kann, ist eine sogenannte Ermahnung“, sagt Bernhard Hofer. „Für den Mandanten ist eine Ermahnung super, weil er dann keine Strafe bezahlen muss.“
Vergleich mit Schweizer E-Vignette
Im Vergleich zu den österreichischen Pickerln bietet die Schweiz nur eine Vignette an, die vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig ist. 40 Schweizer Franken kostet diese, unabhängig davon, wann sie gekauft wird. Die Vignette ist auch beim digitalen Kauf sofort gültig.