Die Absage des Schweizer Gesundheitsministers ist unmissverständlich: Grenzgänger testen zu lassen, „scheint uns weder notwendig noch praktikabel“. Das sagte Alain Berset nachdem der Bundesrat neue Regeln für die Schweiz erlassen hat. Eine Testpflicht auch für Grenzgänger hatten zuvor die Chefs der sechs größten Schweizer Parteien gefordert – und für Kopfschütteln in den grenznahen Kantonen gesorgt.
Das Thema Tests bestimmt dennoch den neuen Maßnahmen-Katalog. Auch für Reisen in die Schweiz ändern sich bald die Regeln – auch, wenn man aus einem Nicht-Risikogebiet wie Deutschland kommt.

Für wen die ab 8. Februar beginnende Anmelde- und Testpflicht der Schweiz gilt und für wen nicht: Die wichtigsten Vorgaben für Einreisen in die Schweiz und die weiteren aktuell geltenden Regeln in der Übersicht.
Wer muss künftig bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen?
Wer den Eindruck hat, die Vorgaben für Einreisen seien in Deutschland kompliziert, bekommt es in der Schweiz mit zusätzlichen Unterscheidungen zu tun. Wer direkt aus einem von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebiet kommt – oder sich in den zehn Tagen zuvor dort aufgehalten hat – muss künftig bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Welche Länder gehören dazu, Deutschland auch?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Liste der Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko mit Wirkung zum Februar ausgeweitet. Neu dabei sind ab Februar unter anderem die Urlaubsländer Spanien und Portugal. Aus dem Nachbarland Deutschland zählt neben Sachsen neu auch das Land Thüringen als Risikogebiet, aus Österreich kommt das Land Salzburg neu dazu.
Risikogebiete der Schweiz
Wer braucht sonst noch einen negativen PCR-Test?
Jeder, der per Flugzeug in die Schweiz reist, also auch Urlaubsrückkehrer mit Schweizer Wohnsitz. Und zwar erstens vor Betreten des Flugzeugs und zweitens auch bei einem Abflug aus Ländern, „die nicht zu den Risikogebieten zählen“, wie das BAG erklärt. Für die Kontrolle seien die Fluggesellschaften zuständig. Wer keinen negativen PCR-Test vorlegen kann, darf nicht mitfliegen. Schnelltests sind künftig nicht mehr ausreichend.
Was ändert sich bei der Anmeldepflicht?
Schon länger erfasst die Schweiz die Kontaktdaten (darunter der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Wohnadresse, die Aufenthaltsadresse der Schweiz und die Telefonnummer) bei der Einreise aus Risikogebieten. Das passiert ähnlich wie in Deutschland elektronisch und egal, mit welchem Verkehrsmittel man einreist.
Künftig muss man diese Kontaktdaten auch dann angeben, wenn man nicht aus einem Risikogebiet kommt, also etwa aus Baden-Württemberg. Aber nur dann, wenn man mit der Bahn, dem Bus, dem Schiff oder per Flugzeug kommt. Autos sind also ausgenommen. Damit sieht die Schweizer Regierung jene Transportmittel erfasst, bei denen man die Personen, mit denen man reist, „nicht immer persönlich kennt“.

Sind Grenzgänger von den ganzen Neuerungen betroffen?
Nein, im Grunde bleibt für Grenzgänger vorerst alles beim Alten. Erstens sollen sie nicht grundsätzlich getestet werden, wie dies zuvor parteiübergreifend gefordert wurde. Das könnte sich nur ändern, sollte eine Grenzregion zum Risikogebiet werden, was derzeit zum Beispiel für Baden-Württemberg aber nicht absehbar ist.
Zweitens sollen sie sich auch nicht anmelden müssen. Das BAG erklärt hierzu auf SÜDKURIER-Anfrage: Man wolle das zivile Zusammenleben in der Grenzregion, etwa bei grenzüberschreitenden Familienbesuchen oder der Pflege einer Beziehung, nicht unterbinden und den kulturellen Austausch aufrecht erhalten. „Die Ausnahme ist also nicht auf Berufspendler aus diesen Regionen beschränkt, sondern gilt für alle Personen, die dort wohnen“, fasst BAG-Sprecher Grégoire Gogniat zusammen.
Warum gelten die Änderungen erst ab 8. Februar?
Die Schweiz will mit der Frist von knapp zwei Wochen bis Inkrafttreten „betroffenen Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit“ geben. Gemeint sind wohl die Fluggesellschaften, die für die Richtigkeit der Test bei der Einreise per Flugzeug zuständig sind.
Außerdem sollen sich „die Reisenden auf die Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz einstellen können“, wie einer Erklärung des Bundesamts für Gesundheit zu entnehmen ist.
Was ändert sich bei der Quarantäne?
Wie bisher muss für zehn Tage in häusliche Isolation, wer selbst positiv auf das Coronavirus getestet oder „in einem engen Kontakt“ mit einer infizierten Person stand, wie der Bund mitteilt. Dasselbe gilt weiterhin nach einem Aufenthalt in einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (Risikogebiete).
Ab dem 8. Februar lässt sich die Quarantäne in der Schweiz allerdings per negativem PCR- oder Schnelltest nach dem siebten Tag verkürzen. Vorgegeben ist dann bis zum zehnten Tag das Tragen einer Maske überall sowie eine Abstandsregel von 1,50 Metern. Wer per Test die Quarantäne beenden will, muss die Kosten dafür selbst tragen.
Warum kann man in der Schweiz die Quarantäne verkürzen?
Der Bundesrat erhofft sich von der Erleichterung, dass sich die Bevölkerung disziplinierter an die Regeln. Weil die Testnachweise bislang nicht fälschungssicher sind, soll mit Stichproben und auf Basis der Kontaktdaten kontrolliert werden, ob es sich um richtige Belege handelt.
Was hat es mit der Ausweitung der Tests auf sich?
„Wir rufen die Bevölkerung auf, mehr zu testen: an Schulen, in Hotels, an Arbeitsplätzen“, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Um die Motivation dazu weiter zu steigern, übernimmt der Bund künftig auch die Test-Kosten von Personen ohne Symptome, wenn der Test bei einem Massentest durchgeführt wird. Die Regierung rechnet mit fast einer Milliarde Franken (rund 930 Millionen Euro) zusätzlicher Ausgaben.

Zahlt die Schweiz also für alle Bürger die Tests?
Nein, die Übernahme gilt insbesondere für Altersheime oder Einrichtungen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Bislang mussten diese Tests die Einrichtungen bezahlen, nur manche Kantone sprangen ein. Wer sich sonst privat testen lassen möchte, um auf Nummer sicher zu gehen, muss weiter selbst bezahlen – je nach Anbieter variiert die Summe. Flächendeckende Massentests nach dem Vorbild des Pilot-Projekts von Graubünden sieht der Bundesrat weiter nicht vor.
Wie geht die Schweiz mit der Maskenpflicht um?
Deutlich strenger als bislang. Einerseits, denn sie führt bei Verstößen neue Bußgelder per Ordnungsverfahren ein. Bislang wurden Maskenverweigerer oder andere Corona-Sünder per aufwendigem Strafverfahren geahndet. Das neue System erlaubt es der Polizei, direkt vor Ort Bußen auszusprechen, ähnlich wie das bei Falschparkern der Fall wäre.
Andererseits ist – anders als in Baden-Württemberg – eine Pflicht auf medizinische Masken (zum Beispiel vom Typ FFP2) nirgends vorgeschrieben. Hierzulande muss man diese seit 25. Januar unter anderem in Bussen und Bahnen oder beim Einkaufen tragen.
Wie sehen die Bußgelder in der Schweiz denn aus?
Wer ohne Gesichtsmaske im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen oder den noch geöffneten Innenräumen (Ausnahme für Kinder unter zwölf Jahren und bei Vorlage eines medizinischen Attests) unterwegs ist, muss ab Februar 100 Franken bezahlen. Dieselbe Summe kommt auf Maskenverweigerer bei Demonstrationen oder Unterschriftaktionen zu.
Auf Bußgelder verzichtet wird, wenn man ohne Maske in belebten Fußgängerzonen oder Stadtzentren erwischt wird. Verpflichtend ist die Maske dort aber auch.
Übrigens: Wer in der Schweiz mehr als fünf Personen nach Hause einlädt, muss 200 Franken bezahlen. Auf jeden Gast kommen weitere 100 Franken zu. Generell reichen die Bußgelder von 50 bis 200 Franken, je nach Maßnahme, gegen die verstoßen wird.
Öffnet oder schließt die Schweiz auch einzelne Bereiche?
Nein, hier bleibt alles beim Stand, der bereits seit dem 18. Januar gilt. Also: Alle Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf decken, bleiben geschlossen. Auch Restaurants sind weiter zu. Die Home-Office-Pflicht bleiben ebenfalls bestehen.
Können in einzelne Kantonen lockerere Regeln gelten?
Nein, dem hat die Schweiz einen Riegel vorgeschoben, um Einkaufstourismus innerhalb der Schweiz zu verhindern. Schärfere Maßnahmen sind dagegen erlaubt.
Wer muss ins Homeoffice?
Bislang galt eine „dringende Empfehlung“, jetzt sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Angestellten von zu Hause arbeiten lassen – wo immer das möglich ist.
Bekomme ich dafür als Arbeitnehmer eine Entschädigung?
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, hat der Bund entschieden. Grund: Es handle sich nur um eine vorübergehende Maßnahme.
Was ist, wenn man nicht im Homeoffice arbeiten kann?
Am Arbeitsplatz müssen zusätzliche Schutzvorkehrungen gelten. Besonders gefährdete Menschen müssen im Zweifel beurlaubt werden, wenn etwa der Abstand am Arbeitsplatz nicht möglich ist. Sobald mehr als eine Person in einem Büro oder Betriebsraum ist, herrscht zudem gesetzlich vorgeschrieben eine Maskenpflicht.
Welche Einschränkungen gelten in der Schweiz für private Treffen?
Im privaten Raum dürfen sich nur noch fünf Menschen treffen. Kinder zählen dabei anders als in Baden-Württemberg mit. Auch im öffentlichen Raum dürfen nur noch fünf Menschen zusammenkommen.
In Baden-Württemberg gilt dagegen, dass Menschen eines Haushalts sich mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen.
Welche Läden müssen schließen?
Wer keine Waren des täglichen Bedarfs verkauft, darf keine Kunden mehr einlassen.
Neben Einkaufsläden, Tankstellen und Märkten, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, dürfen anders als in Deutschland auch Parfümerien, Papeterien und Shops von Telekommunikationsanbietern offenbleiben.
Auch Apotheken, Drogerien und Werkstätten oder Reparaturstätten dürfen offenbleiben. Anders als in Deutschland dürfen auch Bau- und Gartenmärkte und Blumenläden weiterarbeiten. Die Regierung zählt diese zum täglichen Bedarf.
Auch Geschäfte für Hörgeräte, Brillenläden oder Orthopädiefachgeschäfte dürfen geöffnet bleiben. Ebenso die Post und die Bank.
Was ist mit Buchhandlungen?
Auch Buchhandlungen dürfen weiter offen haben, allerdings nur Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, also Zeitungen und Zeitschriften, aber keine Bücher.
Kann ich Waren bestellen und abholen?
Ja, über Click & Collect, also bestellen und abholen, können Waren bestellt werden. Aber: Eine reine Einkaufsfahrt in die Schweiz zieht in Baden-Württemberg ohnehin eine Quarantäne nach sich.
Darf ich noch zum Friseur?
Tatsächlich darf der Frisör weiter Haare schneiden. Auch Reisebüros, Solarien und Erotikbetriebe dürfen weiter offen haben, ebenso Banken und Poststellen. Für alle gilt aber: Um 19 Uhr ist spätestens Ladenschluss.
Kann man in der Schweiz ins Schwimmbad oder Kino?
Nein, Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten bleiben ebenfalls weiter geschlossen. Das Schwimmbad bleibt also ebenso geschlossen wie das Fitnessstudio.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren dürfen Sportanlagen wie Eisbahnen oder Skaterbahnen nutzen.
Darf man noch zum Skifahren in die Schweiz?
Theoretisch ja, praktisch muss man nach der Rückkehr nach den Regeln der Quarantäneverordnung Baden-Württembergs aber in Quarantäne, wenn man aus überwiegend touristischen Gründen einreiste.

Die Schweiz will die Skigebiete auch weiter nicht schließen, sofern es die „epidemiologische Lage im Kanton“ erlaubt, wie der Bund informiert. Einige Kantone haben ihre Skigebiete bereits geschlossen. Grundsätzlich gilt ein Schutzkonzept, inklusive Maskenpflicht am Lift.
Was ist mit Restaurants?
Auch sie bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Bestellungen und Lieferungen sind weiter möglich.
Was ist mit den Schulen und Hochschulen?
Diese bleiben vorerst offen. Die Kantone müssen aber ein Schutzkonzept umsetzen. Anders sieht es bei Unis und Hochschulen aus: Dort ist Präsenzunterricht nur erlaubt, wenn das unbedingt notwendig ist (zum Beispiel in Labors oder an Maschinen).