dpa/lsw

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Ermittlungen gegen mehrere höherrangige Polizeibeamte wegen Verleitens zu Straftaten und Anstiftung zu Falschbeurkundung im Amt eingestellt. Darunter ist auch ein Beamter, der auf Wunsch des Innenministeriums eigentlich Präsident eines Polizeipräsidiums werden sollte. Wegen der nunmehr mehrmonatigen Ermittlungen gegen ihn übernahm er diesen Job jedoch nicht. Zuerst hatte der «Südkurier» berichtet.

Disziplinarverfahren wieder aufgenommen

Das Disziplinarverfahren gegen den 59-Jährigen ist laut Innenministerium aber noch nicht beendet. Es ruhte während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Auf Grundlage der Entscheidung der Anklagebehörde werde es nun weitergeführt. Wann eine Entscheidung erwartet wird, konnte ein Behördensprecher nicht sagen. 

Der Ministerrat hatte die Personalie des Polizeibeamten am 10. September 2024 auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU) bestätigt. Das Kabinett hatte keine Einwendungen.

Laut der damaligen Mitteilung bekleidete der Wunschkandidat Strobls bereits mehrere Spitzenämter bei der Landespolizei Baden-Württemberg - insbesondere bei der Hochschule für Polizei als Leiter des Stabs, Leiter des Instituts für Fortbildung und zuletzt als Vizepräsident der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.

Es geht noch um ein Zeugnis

Wie die Stuttgarter Anklagebehörde weiter mitteilte, wurde gegen einen weiteren höherrangigen Polizeibeamten der Erlass eines Strafbefehls wegen gemeinschaftlicher Falschbeurkundung im Amt beim Amtsgericht Böblingen beantragt. Er soll im Juni 2024 als Institutsleiter an der Hochschule für Polizei am Standort Herrenberg eine Manipulation eines Zeugnisses veranlasst haben. 

Dabei sei für einen Polizeianwärter ein Zeugnis erstellt worden, das - entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten - dessen Erreichen des Leistungsziels beim 5000-Meter-Lauf bescheinigte. «Der Polizeianwärter wurde daraufhin nicht, was die Folge des verpassten Leistungsziels gewesen wäre, entlassen, sondern konnte seine Ausbildung fortsetzen», teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde mit. 

Der Strafbefehl wurde vor wenigen Tagen erlassen, ist allerdings nicht rechtskräftig, bestätigte das Amtsgericht Böblingen. Es läuft nach Auskunft eines Sprechers ein Einspruchsverfahren. 

Auch gegen eine Tarifbeschäftigte wurde laut der Staatsanwaltschaft ermittelt, das Verfahren jedoch wegen geringer Schuld eingestellt.