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Nach dem Urteil kochten die Emotionen hoch: Wegen sexueller Übergriffe auf zwei Fahrschülerinnen ist ein Fahrlehrer vom Landgericht Hechingen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Eine weitere Teenagerin hatte ihm auch mehrfache Vergewaltigung während der Fahrstunden vorgeworfen. Dafür gab es vor Gericht aber nicht genug Beweise.

Als freier Mann konnte der 42-Jährige aus dem Raum Sigmaringen den Gerichtssaal verlassen. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und soll für die rund fünf Monate finanziell entschädigt werden, wie der Vorsitzende Richter sagte. 

Verurteilt wurde der verheiratete Mann nun unter anderem, weil er einer 17-jährigen Fahrschülerin bei der ersten Fahrstunde unter einem Vorwand an den Po fasste. Während der Fahrstunde mit einer weiteren, damals 18 Jahre alten Schülerin, soll sich der Mann im Auto selbst befriedigt haben. 

Urteil sorgt für Empörung im Gerichtssaal

Der Urteilsspruch des Gerichts sorgte für große Empörung im Saal. «Lächerlich», rief ein Mann und verließ den Raum. Mit den Worten «Alles, was recht ist» stürmte er zur Tür. 

Auch zwei andere Zuschauer gingen vorzeitig. Die Nebenklage, die die Teenagerin vertrat, wollte zu dem Urteil nichts sagen. Man bat um Verständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung von acht Jahren und vier Monaten Haft gefordert.

Vor Nachbarin onaniert 

Das Landgericht Hechingen sprach den Fahrlehrer auch der exhibitionistischen Handlung schuldig, weil er sich auf seiner Terrasse vor einer Nachbarin selbst befriedigte. Die Taten spielten sich laut Anklage zwischen Sommer 2023 und November 2024 ab. 

Vergewaltigungsvorwürfe von einer weiteren, damals 17 Jahre alten Fahrschülerin sah die Kammer nicht zweifelsfrei als erwiesen an. Man könne nicht sicher sagen, ob die Fahrschülerin den Sex mit dem Fahrlehrer im Nachhinein zu einer mehrfachen Vergewaltigung umgedeutet habe. 

Verteidiger: «Vergewaltigungsvorwürfe waren nicht haltbar»

Nach den Aussagen des Lehrers war es eine einvernehmliche Affäre, die er beendet hatte. Chatnachrichten und Aussagen der Schülerin könnten auch in diese Richtung gedeutet werden, sagte der Vorsitzende Richter. «Ich sage nicht, dass es so war. Ich sage nur, dass es denkbar ist.» Es stehe Aussage gegen Aussage 

«Er hat Fehler gemacht, aber die Vergewaltigungsvorwürfe waren nicht haltbar», sagte der Verteidiger des Mannes. Eine U-Haft hätte es nie geben dürfen, sagte er. Das sei ein No-Go gewesen. Rechtsmittel gegen das Urteil wolle sein Mandant nicht einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.