Für Juristen gehört der Umgang mit der Rechtsfrage, wann und wie Verkehrssicherungspflichten bestehen, zum Alltag. Doch man reibt sich immer wieder verwundert die Augen, wie versucht wird, sich mit der Berufung auf diese Pflichten aus der Verantwortung zu stehlen.
Verkehrssicherungspflichten bestehen dort, wo von einem Gegenstand oder einer Beschaffenheit Risiken für den Bürger so eintreten können, dass er oder sein Eigentum beschädigt. So muss etwa ein Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass der Zugang zu seinem Briefkasten für den Briefträger ohne Gefahren möglich ist, also zum Beispiel der Weg ausreichend beleuchtet ist und keine schwer erkennbaren Hindernisse, wie Löcher oder Stolperfallen, bestehen.
Auch Radwege müssen in Schuss sein
Auch im Straßenverkehr muss eine Gemeinde dafür sorgen, dass die Löcher in der Straße oder im Radweg nicht zu groß werden, sodass am Auto oder am Fahrrad keine Schäden und Verletzungen entstehen können.
Doch die Verkehrssicherungspflichten führen nicht dazu, dass damit dem Bürger jede Vorsicht und jedes Lebensrisiko abgenommen wird. So entscheiden die Gerichte beim Thema Streupflicht im Winter immer wieder, dass auch der Bürger sich in Zeiten von Glatteis und Schnee darauf einrichten muss, dass es glatte Stellen geben kann und er muss dann den Gefahren zum Beispiel durch die richtigen Schuhe und besondere Aufmerksamkeit vorbeugen.
Eine falsche plakative Aussage führt in die Irre
Bei diesen Grundsätzen erstaunt es schon, was jetzt im Schwarzwald mit Bänken in Wäldern und an Aussichtspunkten passieren soll. Dutzende Bänke sollen aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Die Begründung ist schwach.
Allein die plakative Aussage, dass bei einer Bank, die in der Nähe eines Baumes steht, es zu einer Verletzung durch einen herabfallenden Ast kommen könnte und dann derjenige, der für die Bank verantwortlich ist, hier schadenersatzpflichtig wäre, ist so nicht zutreffend.
Eine Gemeinde oder ein privater Waldeigentümer wäre nur dann haftbar, wenn erkennbar in der Nähe der Bank ein Baum steht, der krank ist und eigentlich gefällt werden müsste. Es gibt keine Pflicht, etwa jeden Baum zu kontrollieren, ob irgendwo ein Ast hängt, der bei einem Sturm herunterfallen könnte.
Bürger müssen auch auf die Sicherheit achten
Bei einem Sturm trägt zum Beispiel der Bürger, der sich dann im Wald aufhält und auf eine Bank setzt, ein ganz erhebliches Mitverschulden, wenn es tatsächlich zu einer Verletzung kommen sollte.
Verkehrssicherungspflichten dürfen daher nicht dazu herhalten, zum Beispiel den allgemeinen Pflegeaufwand für Bänke einfach einzustellen, so wie es jetzt teilweise geschieht. Dem Bürger muss klar sein, dass das Leben lebensgefährlich ist und er muss selber einen Teil der Verantwortung für sein Tun übernehmen.
Wer sich also auf eine Sitzbank begibt, bei der drumherum herabgefallene Äste liegen, der ist selbst verantwortlich, wenn es wieder zu einer Verletzung kommt. Nicht für jeden Schaden kann man andere in seinem Leben haftbar machen, auch wenn dies immer wieder gerne versucht wird.