Seit 1. April sind Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Doch das heißt längst nicht, dass man auch überall kiffen darf. Verboten ist es unter anderem in Sichtweite von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen. Auch Gastronomen können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Konsum untersagen.
Und solche Einschränkungen können ebenfalls für Festivals gelten, sollte das Gelände etwa in einer Verbotszone liegen oder der Veranstalter den Konsum verbieten. Auch beim Southside 2024 müssen Besucher einige Regeln beim Cannabis-Konsum beachten.
Der Konsum ist erlaubt, aber es gibt Ausnahmen
Wie ist die Lage also auf dem Flugplatz in Neuhausen ob Eck? Für das Festivalgelände zeigt zumindest die inoffizielle ‚Bubatzkarte‘ keine rote Sperrzone an. Darauf sollte man sich grundsätzlich aber nicht verlassen. Die Karte ist keine offizielle Informationsstelle und erhebt nach Angaben auf der Startseite auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kurz vor Beginn des Southside klärt der Veranstalter FKPScorpio aber selbst über die Website des Festivals auf. Grundsätzlich ist Kiffen erlaubt, aber Konsumenten müssen gewisse Regeln beachten: keine Weitergabe an andere und nicht in der Nähe von Minderjährigen. Diese könnten sich laut Angaben des Veranstalters mit einem „Feierzettel“ in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nämlich auch auf dem Gelände aufhalten.
„Seit diesem Jahr ist Volljährigen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Verboten ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die nicht volljährig sind. Verboten ist es außerdem, Cannabis abzugeben, weiterzugeben oder zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch auf dem gesamten Festivalgelände“, heißt es auf der Website des Southside Festivals.
Polizei richtet Strategie nicht neu aus
Das bei solchen Menschenmassen wie den Zehntausenden Southside-Besuchern permanent zu kontrollieren sei schwer, sagt Marcel Ferraro, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. Jedoch werde die Polizei der Sache nachgehen, sollte ein Vergehen feststellt werden.
Auf die Strategie und das Kontrollen-Konzept der Polizei hat die Teil-Legalisierung von Cannabis laut Ferraro keine großen Auswirkungen. „Wir haben bisher immer bei der An- und Abreise kontrolliert und wir machen das auch weiter so. Große Veränderungen am Konzept wird es durch die Legalisierung von Cannabis nicht geben.“
Neuer THC-Grenzwert beschlossen
Dabei gehe es der Polizei vor allem um die Fahrtüchtigkeit der Festivalbesucher und eben nicht nur um Cannabis, sondern auch um Alkohol. Für den Konsum von Cannabis hat der Bundestag Anfang Juni einen neuen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr beschlossen. Dieser soll von 1,0 Nanogramm je Milliliter Blutserum auf 3,5 Nanogramm angehoben werden. Für Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren soll weiterhin der alte Grenzwert von 1,0 Nanogramm gelten. Die neue Regelung kann allerdings frühestens im Juli in Kraft treten, wenn sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst.