Christiane Keutner

Die ungewöhnlich vielen Besucher der Ortschaftsratsitzung interessierten sich für das künftige Wohngebiet am Ortsausgang Richtung Ittendorf mit 29 Ein- und Zweifamilienhäusern und Doppelhaushälften. Den Bebauungsplanentwurf „Hinter dem Dorf III“ stellte Planer Helmut Hornstein vor, Planer Roland Sorg informierte über die herausfordernde Entwässerungsplanung.

Wohnraum schnell bereitstellen

Vorausschauend hat Hornstein auf der Ittendorfer Straße einen Fahrbahnteiler mit eventuell späterer Querungshilfe vorgesehen, um die Autofahrer auszubremsen: „Da wird manchmal mit heißem Reifen entlanggepfiffen!“ Der Bebauungsplan erfolgt im beschleunigten Verfahren, um möglichst schnell Wohnungseigentum bereitstellen zu können. Deshalb wird es nur eine Offenlage geben.

Planer Helmut Hornstein stellt den Plan für das Neubaugebiet "Hinter dem Dorf III" vor.
Planer Helmut Hornstein stellt den Plan für das Neubaugebiet "Hinter dem Dorf III" vor. | Bild: Christiane Keutner

Das bedeutet aber auch, dass hier nur Wohnungen zulässig sind. Obwohl es keine Ausgleichmaßnahmen geben werde, habe man dennoch eine artenschutzrechtliche Planung mit einfließen lassen. Demnach sind Gehölzstrukturen an der Seefelder Aach für Vögel und Insekten wichtig, weniger die noch relativ kleinen Obstbäume entlang der Straße, die dennoch bleiben sollen. Das Neubaugebiet könne laut dem Planer hochkomfortabel an drei Punkte angebunden werden, sodass sich der Verkehr verteilen wird, was besonders Anwohner von Muschel- und Mothariweg interessieren dürfte.

Relativ große Grundstücke

Mit relativ großen Grundstücken und Gärten habe man einen guten Kompromiss zwischen Verdichtung und Wohnanspruch gefunden. Mit Blick auf die gewachsene Siedlungsstruktur sind eher konservative Bauformen mit Satteldächern vorgesehen; Gaupen sind zugelassen.

Ungewöhnlich viele Bürger besuchten die jüngste Sitzung des Ortschaftsrats. Sie interessierten sich hauptsächlich für das Neubaugebiet, ...
Ungewöhnlich viele Bürger besuchten die jüngste Sitzung des Ortschaftsrats. Sie interessierten sich hauptsächlich für das Neubaugebiet, das am Ortsausgang Richtung Ittendorf entstehen soll. | Bild: Christiane Keutner

Entlang der Seefelder Aach ist ein zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen ausgewiesen, fünf weitere Meter zur Bebauung hin dürfen als Hausgarten genutzt, aber nicht bebaut werden. Der ländlichen Idylle ist die Verpflichtung geschuldet, auf jedem Grundstück einen Baum zu pflanzen. „Es soll keine Schotter- und Kiesaufschüttungen mit etwas Buchs geben, da sie nicht zum ländlichen Gebiet passen und gegen die Ökologie sprechen, sondern Gärten“, sagte Hornstein.

Diese Fläche soll bebaut werden.
Diese Fläche soll bebaut werden. | Bild: Ute Schönlein

Vorgesehen ist auch ein kleiner Quartiersplatz mit Besucherstellplätzen. Private Retentions- und Sickerungsmulden sind Pflicht. „15 Quadratmeter pro Haus hört sich viel an, aber mit geschickter Gartengestaltung sieht das höchstens aus wie eine kleine Delle“, betonte er.

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Um wuchtige Bauten zu verhindern sind Wand- und Firsthöhen für die drei unterschiedlichen Haustypen festgesetzt. Frei entscheiden können sich die künftigen Bewohner, in welche Richtung sie ihren Giebel und demzufolge Balkon oder Solaranlage ausrichten wollen. Deshalb beschloss der Ortschaftsrat auf Vorschlag von Ortsvorsteher Jakob Krimmel, die Baufenster um 1,5 bis zwei Meter zu vergrößern; unberührt davon bleibt die Bebauung von 30 Prozent. Auf ein 400 Quadratmeter großes Grundstück darf beispielsweise ein 120 Quadratmeter großes Haus und eine 60 Quadratmeter große Doppelgarage gesetzt werden. Maximal zwei Wohneinheiten sind pro Einheit möglich.

Gelände um 80 Zentimeter anheben

Um 80 Zentimeter soll das Gelände im mittleren Bereich angehoben werden, um das Regen- und Schmutzwasser gut ableiten zu können, so Planer Sorg. Die Idee einer Pumplösung sei wegen des Energieverbrauchs verworfen worden. Oberflächennahe Rillen in und beidseitige Entwässerungsrinnen entlang der Straße, die zu öffentlichen Versickerungsmulden führen, sollen hier Wasserstau verhindern. Nach einstimmigem Beschluss inklusive der Änderungen wird der Bebauungsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats nun offengelegt.