Bermatingen Lärm wird als eine der schlimmstes Immissionen empfunden. Die Gemeinde Bermatingen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet. Darüber hinaus untersuchte die Verwaltung freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der K7749 in Bermatingen und Ahausen sowie der K7782 in Ahausen. Nach den im Januar vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen gingen nach der Offenlegung acht Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, eine war privat. Sie ergaben zwar Diskussionen, jedoch keine Änderung. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) wird aus Verkehrsgründen für die Ahausener- und die Gehrenbergstraße außerhalb des Lärmaktionsplans geprüft.
„Alle fünf Jahre werden die Pläne fortgeschrieben. Nach jeder Runde verschärfen sich die Bedingungen oder werden zurückgenommen“, informierte Wolfgang Wahl von der Firma Rapp AG. Er verwies darauf, dass das Verkehrsmonitoring des Landes mit berücksichtigt werde, dass beispielsweise eine Verdoppelung des Verkehrs aber nur drei Dezibel mehr Belastung verursache: „Mehr Verkehr spielt lärmtechnisch also kaum eine Rolle.“ Es gebe Bereiche, in denen Tempo 30 sinnvoll wäre, aber leider nicht laut genug für eine Geschwindigkeitsreduzierung seien, wie für die Gehrenberg-/Ittendorfer Straße.
Ein Trostpflaster: 2027/28 stehe die große Kanalsanierung und danach die Fahrbahndeckenerneuerung an. Hier könne man lärmmindernden Belag aufbringen. Darüber hinaus empfahl Wahl flankierende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie „Marterpfähle“ (Geschwindigkeitsmess- und Blitzgeräte) und Anzeige-Displays. „Wenn die Mundwinkel des Smileys hängen, gehen die meisten doch vom Gas“, so Wahl. Lückenschlüsse seien denkbar. Entweder bei 300 Metern zwischen zwei 30er-Bereichen, damit nicht innerhalb der Strecke beschleunigt werde, und 300 Meter bis zum Ortsschild. Oder nach der Straßenverkehrsnovelle 2024, die einen Lückenschluss bis 500 Meter als möglich erachtet, allerdings nur zwischen zwei 30er-Bereichen, jedoch nicht bis zum Ortsschild. Hier gibt es noch Unklarheiten. Ein Lückenschluss in der Autenweiler Straße auf einer Länge von 450 Metern wäre derzeit nicht möglich.
Unverständlich war für Karsten Küpfer (LBU), dass die Ahauser Straße mit 2500 Fahrzeugen täglich, angrenzender Schule und Fußgängerüberweg mit 50 km/h befahren werden dürfe. Wahl wies darauf hin, dass es in der Ahausener Straße nur Betroffenheiten, nahe Gebäuden an der Straße, im Bereich der Einmündung gebe.
Schriftlich und in der Bürgerfragestunde der Sitzung hatte ein Bürger Stellung zum LAP genommen und mit Bewohnern des Mühlbach-Quartiers an den Zahlen der Verkehrsbelastung und Betroffenheit gezweifelt. Die Hauptverkehrsachse liege in Ahausen zwischen der Gehrenberg- und Heiligenberger Straße und die Belastung durch Berufs- und Schwerlastverkehr in der Gehrenbergstraße reiche sowohl subjektiv als auch dokumentiert an die der Heiligenbergstraße heran, weshalb Tempo 30 gelten müsste. Zumal das Mühlbach-Quartier mit 36 Wohneinheiten und rund 70 Bewohnern mehr oder weniger unmittelbar an der Fahrbahn liege. Zudem verwies er auf ständige Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der LAP könne so nicht verabschiedet werden.
Bürgermeister Rupp bat Wolfgang Wahl darum, nochmals auf diese Einwendung einzugehen. Der durchschnittliche tägliche Verkehr sei in der Heiligenbergstraße um 574 Fahrzeuge pro Tag höher, die Lkw-Anteile seien besonders zu berücksichtigen. In der Gehrenbergstraße seien 1,8 Prozent und in der Heiligenbergstraße 3,6 Prozent Lkw-Anteile. Ein Lkw mache bei 50 km/h soviel Lärm wie 20 Pkw. Zudem spiele es eine Rolle, wie nahe die Häuser an der Straße liegen, nur eine beschränkte Rolle spielten die Verkehrszahlen. Die Personenzahl Null bedeute, dass niemand in der Gehrenbergstraße vom klassischen Lärmauslösewert von 65 dB(A) tagsüber und 55 nachts betroffen sei.
Das heiße nicht, dass Menschen nicht vom Lärm betroffen seien. Möglicherweise würden die Grenzwerte beim nächsten Verfahren gesenkt. Geschwindigkeitsüberschreitungen seien nicht Thema des LAP, verwies Wahl auf Verbesserungs-Maßnahmen wie stationäre Messanlagen und bauliche Veränderungen.
„Wir versuchen im Sinne der Bürger rauszuholen, was geht. Es liegt nicht am Wollen, sondern am Können“, sagte Rupp und verwies auf das Instrument „verkehrliche Gründe“, um mit der Straßenverkehrsbehörde ins Gespräch zu kommen. Karl Hafen, FW, würde auch gern Tempo 30 auf der Gehrenbergstraße sehen, aber er akzeptiere den Beschluss. Ob man auch über die verkehrliche Prüfung abstimme, um dies durchzusetzen, verwies er auf viele Fußgänger und die Bushaltestelle in der Gehrenbergstraße. Formal gehe es um den LAP, aber auch die Anregungen würden weitergeleitet, so Rupp. Hauptamtsleiterin Maria Wagner teilte mit, dass das Landratsamt nach den Anregungen geschaut habe, wo es Möglichkeiten zur Optimierung gebe. Fabian Dilger, CDU, regte an, in der Autenweiler-/Heidbühlstraße den verkehrlichen Aspekt für den Lückenschluss aufgrund des schmalen Gehwegs mit aufzunehmen. Das werde man bei der Verkehrsschau ansprechen, so Rupp. Der Beschluss für den LAP fiel einstimmig.