3G am Arbeitsplatz, 3G im ÖPNV, 2G in der Gastronomie, 2G plus bei Veranstaltungen, 3G-Pflicht mit PCR-Tests beim Frisör, Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 500. Es gelten schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Doch wer kontrolliert die Einhaltung?
Präventive Überwachung ist nicht Aufgabe der Polizei
Die präventive Überwachung der Einhaltung der Corona-Verordnung ist eine infektionsschutzrechtliche Aufgabe, für die die Ortspolizeibehörden, also die kommunalen Ordnungsämter, zuständig sind. Eine Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes zur präventiven Überwachung der Verordnung besteht nicht, wie Oliver Weißflog, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Ravensburg, mitteilt.
„Wir sind in die Überwachungsmaßnahmen nicht eingebunden“, so Weißflog. Gleichwohl kann der Polizeivollzugsdienst repressiv tätig werden, sofern ein Verstoß gegen die Verordnung als Ordnungswidrigkeit/Straftat geahndet werden kann. Auch greife die Polizei ein, wenn sie dazu gerufen werde, beispielsweise bei Maskenverweigerern. Dann gehe es aber vor allem um die Schlichtung des Konfliktfalls.
„Im Rahmen der Amtshilfe kann es vorkommen, dass wir Kontrolleure bei ihrer Arbeit unterstützen und wir greifen ein, wenn wir aktuell einen Verstoß feststellen.“Oliver Weißflog, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Ravensburg
Mit eingebunden ist die Polizei allerdings in die Überwachung der Ausgangsbeschränkungen, die für Ungeimpfte in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 500 von 21 Uhr bis 5 Uhr liegt. Das betrifft im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg aktuell den Bodenseekreis sowie die Landkreis Ravensburg und Sigmaringen.
Friedrichshafen: anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen
In Friedrichshafen finden anlassbezogene und stichprobenartige Kontrollen statt. Zudem nimmt die Stadtverwaltung an den durch die Landesregierung angekündigten Schwerpunktkontrollen teil und führt an den entsprechenden Tagen möglichst flächendeckende Kontrollen durch, wie Pressesprecherin Andrea Kreuzer mitteilt. Die Kontrollen werden von den Mitarbeitern des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung mit dem vorhandenen Personalstamm in Zusammenarbeit mit dem Gemeindevollzugsdienst und in Einzelfällen des Polizeireviers Friedrichshafen durchgeführt.
Die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Gastronomiebetriebe hält sich an die Corona-Verordnung und kann ein schlüssiges Hygienekonzept darlegen, berichtet Kreuzer. Vereinzelt gebe es Verstöße. Vor Ort festgestellte Unstimmigkeiten können in den meisten Fällen direkt gelöst werden. Neben Kontrollen in der Gastronomie wurden Schwerpunkte auf körpernähe Dienstleistungen sowie die Einhaltung der Quarantäneverpflichtungen gelegt.
Stadt stellt keine Zunahme an Verstößen fest
Zunahmen der Verstöße seien laut Andrea Kreuzer keine erkennbar. Bei der vergangenen Schwerpunktkontrolle der Gastronomieverstöße konnten acht Auffälligkeiten festgestellt werden, die allerdings nicht in allen Fällen zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt haben. Insgesamt 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden aufgrund Verstößen gegen die geltenden Quarantänevorgaben, aufgrund der Coronavirus-Einreise-Verordnung sowie der geltenden Gastronomievorgaben seitens des Amtes für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung festgestellt.
Im gesamten Jahr 2021 wurden in Friedrichshafen insgesamt 467 Verstöße durch Bußgeldbescheide sanktioniert. Der Großteil der Verstöße wurde von der Landespolizei festgestellt. Die Soll-Einnahmen hieraus betragen 92 754 Euro. Die tatsächlichen Zahlungseingänge liegen aktuell noch darunter. „Den Einnahmen stehen allerdings hohe Personalausgaben für die Durchführung der Kontrollen gegenüber. Die Personalausgaben übersteigen die Einnahmen, gerade bei den durchgeführten Schwerpunktkontrollen“, so Kreuzer.
Nun wurden die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich verschärft und auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es laut Andrea Kreuzer noch verfrüht, Aussagen über das Ergebnis der derzeitigen und künftigen Kontrollen zu treffen.
Ravensburg: Umsetzung der Corona-Verordnung funktioniert
In Ravensburg führt der Kommunale Ordnungsdienst im Rahmen seines Streifendienstes stichpunktartige Kontrollen durch, zum anderen werden auch die durch das Land regelmäßig angekündigten Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Außerdem kontrollieren Mitarbeiter des Ordnungsamtes in zivil Gaststätten und Veranstaltungen und seit kurzem auch den Einzelhandel, wie sie stellvertretende Pressesprecherin der Stadt, Christa Kohler-Jungwirth, mitteilt.
In den meisten Fällen funktioniere die Umsetzung der Corona-Verordnung gut. Alle Beteiligten seien sehr bemüht, die Vorgaben umzusetzen, das Ordnungsamt stehe hier beratend zur Seite. „Vereinzelt gibt es Beanstandungen bei der Kontaktdatenaufnahme oder der Umsetzung der Maskenpflicht. In Einzelfällen mussten aber auch bereits Bußgelder und Zwangsgelder erlassen werden“, so Kohler-Jungwirth.
740 Ordnungswidrigkeiten gegen die Corona-Verordnung
Gegen die geltenden Regelungen der Corona-Verordnung wurden im Jahr 2021 knapp 740 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die meisten Verstöße wurden im ersten und zweiten Quartal 2021 festgestellt. Es wurden sämtliche Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zur Anzeige gebracht. Ungefähr 700 Verstöße wurden durch die Polizei angezeigt. Die restlichen wurden durch den Kommunalen Ordnungsdienst und durch Mitarbeiter des Ordnungsamts festgestellt.
Gegen Ansammlungsverbot und Ausgangsbeschränkungen gab es die meisten Verstöße
Die meisten Verstöße richteten sich gegen das Ansammlungsverbot, die Ausgangsbeschränkungen oder gegen die bestehende Maskenpflicht. Vereinzelt wurde auch gegen das Prostitutionsverbot oder gegen die Betriebsuntersagung einzelner Betriebe/Einrichtungen verstoßen. Bei Gaststättenkontrollen konnten sieben Verstöße festgestellt. „Meist wurde hier keine Kontaktdatenerhebung durchgeführt oder es fand keine Kontrolle des 3G-Nachweises statt“, teilt Christa Kohler-Jungwirth mit.

Die meisten Bürger würden laut Einschätzung der Pressestelle die Kontrollen der Stadt und der Polizei begrüßen. Jedoch gebe es auch immer wieder Menschen, die wenig Verständnis für die getroffenen Maßnahmen zeigen. Bisher konnten in Ravensburg die Kontrollen vor allem die Schwerpunktkontrollen durch das bestehende Personal umgesetzt werden. Personal sei bisher nicht aufgestockt worden, so Kohler-Jungwirth.
Die Stadt Überlingen hat auf SÜDKURIER-Anfrage keine Stellungnahme zur Einhaltung der Corona-Verordnung abgegeben.
Bußgeldvolumen im Kreis liegt bei rund 70 000 Euro
Das Bußgeldvolumen bei der Kreisbehörde beträgt laut Landratsamt-Sprecher Robert Schwarz im laufenden Jahr 2021 auf 530 Fälle verteilt insgesamt bei 71 694 Euro (Stand 22.November). Allerdings handelt es sich hierbei um Sollstellungen, da die Bescheide teils noch nicht rechtskräftig sind, noch nicht beglichen wurden sowie noch ersatzweise Arbeitsauflagen beantragt werden können. Darüber entscheidet bei Antrag dann das Amtsgericht, so Schwarz.