Die Landesregierung hat strenge Corona-Regeln beschlossen. In ganz Baden-Württemberg sind Ungeimpfte jetzt stark eingeschränkt – noch einmal mehr gilt das im Schwarzwald-Baar-Kreis. Hier gilt nachts sogar eine Ausgangssperre für Ungeimpfte. Doch am Beispiel des Kreises lässt sich auch zeigen, wie schwer die Kontrolle der Regeln ist. Ein Überblick darüber, was Polizei und Städte dort nun planen – und was sie nicht leisten können.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der verschärften Corona-Regeln?
Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagt Ralf Kusterer, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg. „Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter.“ Die Polizei komme in der Regel nur dann hinzu, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.
Jörg Kluge vom Polizeipräsidium Konstanz und Katharina Keßler von der für den Schwarzwald-Baar-Kreis zuständigen Bundespolizei in Weil am Rhein bestätigen dem SÜDKURIER diese Einschätzung. Nicht die Landes- oder Bundespolizei, sondern die Ortspolizeibehörden, also kommunalen Ordnungsämter, sind in erster Linie für die Einhaltung der Corona-Verordnung des Landes zuständig.
Wie werden die neuen Corona-Regeln konkret kontrolliert?
Jede Gemeinde und jede Stadt müsse selbst entscheiden, wie sie die neue Corona-Verordnung kontrolliert, heißt es aus dem Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen-Schwenningen. Am Dienstagvormittag haben sich dazu die Bürgermeister und Oberbürgermeister im Kreis ausgetauscht. Deren Vorsitzender, der Schonacher Bürgermeister Jörg Frey, sagte dem SÜDKURIER, dass jeder Bürgermeister selber entscheiden müsse, wie er die Kontrollen umsetzt. „Es gibt keine Normregelung. Jeder Bürgermeister ist in seinem Revier die Ortspolizeibehörde.“
Frey geht davon aus, dass wie beim Lockdown im Vorjahr die Ausgangsbeschränkungen und 2G-Regeln nur stichprobenartig kontrolliert werden können. „Ich halte die Kontrollen für wichtig. Aber um alle Einzelhändler und Gastronomen überprüfen zu können, fehlt einfach das Personal“, sagt Frey.

Wie viele Mitarbeiter stehen für die Kontrollen zur Verfügung?
Selbst die Kreispolizeibehörde als Fachaufsicht über die Ortspolizeibehörden im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat darüber keinen Überblick, wie mehrere Anfragen ergeben haben. In der mit 85.000 Einwohner mit Abstand größten Stadt im Kreis, Villingen-Schwenningen, stehen dem kommunalen Ordnungsdienst (KOD) lediglich zehn Mitarbeiter für Kontrollen zur Verfügung.
Im Oktober zeigte Amtsleiter Ralf Glück auf, dass 18 Stellen im KOD in Villingen-Schwenningen unbesetzt sind und sprach von einem „Skandal“. Im 22.000 Menschen zählenden Donaueschingen gibt es sieben Mitarbeiter im Gemeindevollzugsdienst, davon sind vier jedoch Teilzeitkräfte.
Wie sieht es in den Gemeinden aus?
In vielen kleinen Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es gar keine Vollstreckungsbeamte der kommunalen Ortspolizeibehörden, sagt Jörg Frey, Bürgermeister der 4000-Einwohner-Gemeinde Schonach im Schwarzwald. „Wir kleinen Gemeinden können das nur mit dem vorhandenen Personal aus dem Rathaus machen.“ In Schonach bedeutet das, dass auf die insgesamt zehn Gemeindemitarbeiter zurückgegriffen wird und diese je nach Verfügbarkeit ausschwärmen werden, um die verschärften Corona-Regeln zu kontrollieren.
Dabei seien die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden laut Polizeigewerkschaft bereits jetzt am Limit. Dies bestätigt auch Beatrix Grüninger von der Stadt Donaueschingen: „Nicht nur die für die Kontrollen zuständigen Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes, sondern auch die restlichen Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde sind weit über ihrer Belastungsgrenze.“

Wann sollen die Schwerpunktkontrollen stattfinden?
Laut Jörg Frey, Sprecher der Bürgermeister und Oberbürgermeister im Schwarzald-Baar-Kreis, hat das Sozialministerium in Stuttgart die Kommunen aufgefordert, am Donnerstag und Freitag Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Pascal Murmann vom Sozialministerium bestätigt auf SÜDKURIER-Anfrage die Aktion: „Die Schwerpunktaktion läuft landesweit am Donnerstag und Freitag. Die Verantwortlichen vor Ort können über die genauen Modalitäten und Durchführungen selbst entscheiden“, teilte Murmann mit.
Welche Rolle wird die Polizei bei der Aktion einnehmen?
„Die Polizei wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Schwarzwald-Baar-Kreis durch verstärkte Kontrollmaßnahmen überwachen und die Ortspolizeibehörde bei deren Maßnahmen – bei Bedarf – auch unterstützen“, teilte das Polizeipräsidium Konstanz dazu auf Anfrage mit.
Ob auch Kontrollstellen an Ein- und Ausfahrtsstraßen errichtet werden, wie das im Vorjahr in einigen Regionen im Südwesten der Fall war, ist nicht klar. Die Leiter der jeweiligen Polizeireviere stünden in „regelmäßigen und sehr engen Kontakt“ mit den Bürgermeistern und Ordnungsbehörden. „Das kann von täglichen Absprachen der Kontrollen gehen, bis zur Unterstützung bei Brennpunkten, an denen zum Beispiel Alkohol getrunken wird“, sagt Uwe Vincon vom Polizeipräsidium Konstanz.
Was kostet ein Verstoß gegen die Ausgangssperre?
Laut dem Bußgeldkatalog zur Ausgangssperre im vor kurzem beschlossenen Infektionsschutzgesetz können bei Missachtung der Ausgangssperren bis zu 25.000 Euro Geldstrafe drohen. Zuvor war dies durch die Länder geregelt. In Baden-Württemberg waren bisher maximal 500 Euro Bußgeld vorgesehen. Wer vorsätzlich die Ausgangssperren ignoriert und dadurch Corona verbreitet, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.