Deggenhausertal – Mit Beginn des neuen Jahres gilt die neue Grundsteuer auch für die Gemeinde Deggenhausertal und bringt für Eigentümer und Mieter teils deutliche Änderungen bei der Steuerlast. Der Kämmerer Rainer Kollmus erläuterte in jüngster Sitzung des Gemeinderats die Hintergründe und die Berechnung der neuen Hebesätze im Detail.
Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten nach detaillierter Vorstellung durch die Verwaltung den vorgestellten Modellrechnungen zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu. Die Hebesätze zum 1. Januar 2025 wurden für die Grundsteuer A mit 380 Prozent und für die Grundsteuer B mit 225 Prozent festgelegt. Bisher galten in der Gemeinde Deggenhausertal für die Grundsteuer A und B die gleichen Hebesätze von 250 Prozent. Bemerkenswert ist, dass bisher landwirtschaftliche Flächen einschließlich der Bebauung der Grundsteuer A unterlagen und künftig die Flächen mit Bebauung der Grundsteuer B unterliegen werden. Die Beratung und Beschlussfassung zur entsprechenden Satzung erfolgt in der kommenden Sitzung des Gemeinderats. Auf die Festsetzung der Grundsteuer C für bebaubare oder unbebaute Grundstücke wurde zunächst verzichtet.
In der Diskussion um die Festlegung der Hebesätze war die Neueingliederung der Wohngebäude auf landwirtschaftlichen Flächen ein Thema. Elfriede von Ow-Haag (CDU): „An mich wird herangetragen, jetzt trifft es die Landwirte wieder, weil die bei bebauten Flächen mit dem höheren Hebesatz von 380 Prozent belastet werden.“ Der Kämmerer Rainer Kollmus dazu: „Das trifft den Landwirt genauso wie die übrigen Bürger, wobei der Landwirt bei der Grundsteuer A besser wegkommt.“ Außerdem wurde auf eine Broschüre auf der Internetseite der Gemeinde verwiesen, auf der alles im Detail erklärt sei. Martin Störk (CDU) stellte fest, dass viele Bürger mit großen Grundstücken Angst vor deutlich höheren Grundsteuern haben. Rainer Kollmus betonte, dass die Bürger nicht vom Steuermessbetrag ausgehen sollen, sondern den Hebesatz beachten müssen. Außerdem sei es tatsächlich so, dass größere Grundstücke auch mehr besteuert werden.
Da noch nicht alle Steuerpflichtigen die Unterlagen beim Finanzamt eingereicht haben und das Amt auch Schätzungen vornimmt, wurde eine Prognosevariable für diese Fälle bei der Ermittlung des Hebesätze eingerechnet, erklärte der Kämmerer. Hierzu bemerkte Markus Rief (FW): „Wenn alle Variablen geklärt sind, muss man Ende des kommenden Jahres die Hebesätze noch einmal berechnen und gegebenenfalls korrigieren.“
Zur Aufkommensneutralität erläuterte Rainer Kollmus: Die Grundsteuern A und B tragen mit einer Gesamtsumme von rund 0,57 Millionen Euro wesentlich zur Gesamtfinanzierung des Ergebnishaushalts der Gemeinde Deggenhausertal bei. Bezogen auf die rein planmäßigen Steuereinnahmen im Jahr 2024 in Höhe von 2,4 Millionen Euro machen die beiden Grundsteuern A und B mit 0,57 Millionen Euro immerhin 23,8 Prozent aus. Das nach den bisherigen Werten ermittelte Aufkommen für das Jahr 2024 beträgt bei der Grundsteuer A und B insgesamt 569.290 Euro, dieser Betrag soll auch künftig erreicht werden. Um dies zu erreichen, wurde nach umfangreichen Kalkulationen ein Hebesatz von 380 Prozent (bisher 350 Prozent) bei der Grundsteuer A und von 225 Prozent (bisher 350 Prozent) bei Grundsteuer B auf Grundlage der aktuellen Datenlage ermittelt.
Die weitere Vorgehensweise ist so vorgesehen: Nach Beschlussfassung zur Festlegung der Hebesätze durch den Gemeinderat wird die Öffentlichkeit mit umfangreichem Material per Internet informiert. Auf die Beratung und den Beschluss der Hebesatzsatzung in der kommenden Ratssitzung folgen die Veröffentlichung der Satzung und der Versand der neuen Grundsteuerbescheide, Inkraftsetzung am 1. Januar 2025.
„Das trifft den Landwirt genauso, wie die übrigen Bürger, wobei der Landwirt bei der Grundsteuer A besser wegkommt.“
Rainer Kollmus, KämmererEin paar Beispiele aus dem Gemeindegebiet für privates Wohnen
- Bei einem Mehrfamilienhaus im Teilort Untersiggingen mit 1928 Quadratmeter großem Grundstück bei einem Hebesatz von 350 Prozent betrug die Jahresgrundsteuer bisher 1763,72¦Euro. Bei dem künftigen Hebesatz von 225 Prozent beträgt die jährliche Grundsteuer künftig 670,97¦Euro. Das bedeutet eine Ersparnis von 1092,75 Euro.
- Bei einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus in Wittenhofen mit 140 qm Grundstück bei einem Hebesatz von 350 Prozent betrug die Jahresgrundsteuer bisher 145,31 Euro. Bei dem künftigen Hebesatz von 225 Prozent beträgt die jährliche Grundsteuer künftig 51,80 Euro. Das bedeutet eine Ersparnis von 93,53 Euro.
- Bei einem Einfamilienhaus in Roggenbeuren – normales Grundstück mit 599 qm Fläche – bei einem Hebesatz von 350 Prozent betrug die Jahresgrundsteuer bisher 402,14 Euro. Bei dem künftigen Hebesatz von 225 Prozent beträgt die jährliche Grundsteuer künftig 196,15 Euro. Das bedeutet eine Ersparnis von 206,16 Euro.
- Bei einem Einfamilienhaus in Urnau – größeres Grundstück mit 1024¦qm Fläche – bei einem Hebesatz von 350 Prozent betrug die Jahresgrundsteuer bisher 283,71 Euro. Bei dem künftigen Hebesatz von 225 Prozent beträgt die jährliche Grundsteuer künftig 482,20 Euro. Das bedeutet Mehrkosten von 198,49 Euro.
- Bei einem Einfamilienhaus in Deggenhausen – großes Grundstück mit 2276 qm Fläche – bei einem Hebesatz von 350 Prozent betrug die Jahresgrundsteuer bisher 394,07 Euro. Bei dem künftigen Hebesatz von 225 Prozent beträgt die jährliche Grundsteuer künftig 1071,65 Euro. Das bedeutet Mehrkosten von 677,59 Euro.