„Friedhofshafen“, „Friedlichschlafen“ oder „Rentnerstadt“: Mit der Entscheidung im Sommer vergangenen Jahres, die Open-Air-Konzerte ins Graf-Zeppelin-Haus zu verlegen, hatte sich die Stadt nicht nur wenig schmeichelhafte Spitznamen eingehandelt. Es zeigte sich auch: Viele Menschen sind unzufrieden mit dem Angebot in ihrer Stadt. So entbrannte eine Diskussion darüber, was es für eine Belebung der Stadt braucht. Die Häflerin Alissa Lipp startete die Initiative „Aufleben in FN“.
Doch wie oft soll es im Uferpark künftig Veranstaltungen geben? Und welche Art von Veranstaltungen passen nach Friedrichshafen? Eine städtische Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge erarbeitet – auch über den Uferpark hinaus. Mit der Überarbeitung der bisherigen Regelungen (siehe Kasten) beschäftigt sich am Montag der Finanz- und Verwaltungsausschuss. Der Gemeinderat soll dann am 23. März eine Entscheidung über die „Leitlinien für die Veranstaltungen im Freien in der Innenstadt„ fällen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten sollen.
Vor 15 Jahren hatte der Gemeinderat entschieden, dass es an der Uferstraße und in den Uferanlagen maximal fünf mehrtägige Veranstaltungen pro Jahr geben soll. Dazu schreibt die Stadt in ihrer aktuellen Sitzungsvorlage: Inzwischen gebe es neue Veranstaltungsformate, Termine seien weggefallen, andere dazukommen. Weiter heißt es: „Außerdem kam die Frage auf, die öffentlich kontrovers diskutiert wurde, ob nicht mehr Veranstaltungen in der Innenstadt und im Speziellen an der Uferpromenade stattfinden könnten und sollten.“ Auf der anderen Seite würden Anwohner einen Schutz vor zu hoher Belastung durch Veranstaltungen erwarten.
Wie sollen die neuen Regelungen für Veranstaltungen aussehen?
Künftig soll die Grundregel vier plus acht gelten. „Neben den vier gesetzten Großveranstaltungen – derzeit Interkulturelles Stadtfest, Seehasenfest, Kulturufer und Beach Days – können acht weitere größere Veranstaltungsformate in der Innenstadt stattfinden.“ Allerdings nicht konzentriert an der Uferpromenade, sondern im gesamten innerstädtischen Bereich. Die Uferpromenade sei von Juni bis August bereits an vielen Tagen belegt. Weitere größere Veranstaltung sollten daher in der Zeit von September bis November oder von Januar bis Mai stattfinden. Etablierte kleine Veranstaltungen könne es auch weiterhin geben.
Welche Veranstaltungsformate sind künftig denkbar?
„Willkommene Veranstaltungen sind zum Beispiel solche, die die Eigenheiten, die Friedrichshafen besonders machen und typisch sind, hervorheben und erlebbar machen“, heißt es in den neu erarbeiteten Leitlinien. Dabei sollen nicht-kommerzielle Veranstalter den Vortritt haben.
Wer ist bei der Stadt Ansprechpartner?
Nach Angaben der Stadt gibt es für Veranstalter mit dem Stadtmarketing künftig einen einheitlichen Ansprechpartner. „Das Stadtmarketing nimmt Bewerbungen entgegen, berät Veranstalter, koordiniert Bewerbungen und Termine“, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage. Gemeinsam mit dem Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung bilde das Stadtmarketing den Koordinationskreis.
Wo können künftig Veranstaltungen stattfinden?
Mögliche Veranstaltungsorte sind neben der Uferpromenade der Adenauer-, der Buchhorn- und der Romanshorner Platz, der Hintere Hafen und der Charlottenhof. Nicht alle Standorte sind nach Angaben der Stadt für alle Veranstaltungen geeignet. „Grundsätzlich wird eine ausgewogene Verteilung der Veranstaltungen auf die Örtlichkeiten angestrebt“, so die Stadt. Steckbriefe sollen Informationen dazu liefern, welche Flächen zur Verfügung stehen und welche Infrastruktur dort vorhanden ist. Sofern Veranstaltung aus verschiedenen Gründen nicht in der Innenstadt stattfinden können, steht als Alternative der Parkplatz Maierhöfle (P7) für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr zur Verfügung.