Seit einer Woche überschlagen sich die Ereignisse wegen der Corona-Pandemie. Am Dienstag schlossen Kitas und Schulen, Veranstaltungen sind seither untersagt. Seit Mittwoch dürfen keine Geschäfte mehr öffnen, die nicht für die Grundversorgung wichtig sind.
Von der Schulschließung bis zum Kontaktverbot
Seit Freitag gilt eine Allgemeinverfügung der Stadt Friedrichshafen, die unter anderem den Aufenthalt im Uferpark oder auf dem Freizeitgelände in Manzell oder Weilermühle untersagt. Seit Samstag sind nun auch alle Restaurants und Frisöre zu. Gestern einigten sich Bund und Länder nun auf ein umfassendes Kontaktverbot. Mehr als zwei Menschen dürfen sich – außer in der Familie – nicht mehr versammeln.
Für manchen Geschäftsinhaber stand noch am Freitag die Frage im Raum: Öffnen oder schließen? Nur ein Beispiel: Ob Optikermeister und Brillenfachgeschäfte von der Zwangsschließung betroffen sind, interpretierten die Geschäfte in der Häfler Innenstadt völlig unterschiedlich. Das Optikhaus Hammer warb mit einem Aufsteller vor dem Laden am Freitag expliziert damit, dass geöffnet ist.
Tee- und Brillenladen weiter offen
„Wir gehören zu den Gesundheitsbetrieben und dürfen aufmachen“, erklärte Augenoptikermeisterin Annette Giebeler-Graetsch. Bei ProOptik war das Geschäft geöffnet, aber laut Aushang nur für Notfälle und vier Stunden pro Tag. Die Türen zur Fielmann-Filiale hingegen waren zu. Werktags fünf Stunden und samstags zwei Stunden sind Mitarbeiter ebenfalls nur für Notfälle da – wenn man durch die verschlossene Tür sein Anliegen formuliert hat.

Andere sind unsicher, ob sie von der Corona-Verordnung des Landes erfasst sind oder nicht, beispielsweise Weltläden. Der in Friedrichshafen bleibt offen, hat aber die Öffnungszeiten eingeschränkt. Tee Gschwendner in der Fußgängerzone war am Freitag wieder offen. „Wir gehören zu den Lebensmittelgeschäften. Das ist mit dem Ordnungsamt abgeklärt“, sagte Inhaberin Brigitte Neidhardt, die froh ist, dass sie weiterhin verkaufen darf. Trotzdem hat auch sie die Geschäftszeiten eingeschränkt.
Wochenmärkte dürfen öffnen
Andere Läden haben zu gemacht, obwohl sie öffnen dürften. Selbst Städte fahren unterschiedliche Linien.
Obwohl Wochenmärkte laut der verschärften Landesverordnung vom Mittwoch weiter stattfinden dürfen, untersagte die Stadt Ravensburg ihren Samstagsmarkt wegen der Ansteckungsgefahr. In Friedrichshafen dagegen wurde der Wochenmarkt am Freitag aufgebaut und regulär abgehalten, auch wenn sich der sonst übliche Besucherandrang in Grenzen hielt. Die meisten Läden aber waren zu und informierten per Aushang über die verordnete Schließung zumindest bis zum 19. April.

Polizei und Ordnungsämter kontrollieren
Fakt ist: Was seit Mittwoch verboten ist, müssen Polizei und Ordnungsämter durchsetzen. In Friedrichshafen ist das laut Stadtverwaltung Sache des Vollzugsdienstes. In bestimmten Bereichen gebe es Unterstützung durch das Polizeirevier, antwortet eine Sprecherin auf Nachfrage. Mit den ersten Kontrollen wurde bereits am Mittwochnachmittag begonnen – in Gaststätten, Bars, Bordellen, aber auch auf Spielplätzen. Das Motto: erst Aufklärung, dann Sanktionen. „Die Festsetzung von Bußgeldern und Zwangsmitteln wird einzelfallbezogen entschieden“, so die Sprecherin.
Die Strafen können drastisch ausfallen. Verstöße seien „keine Kinkerlitzchen, sondern eine rechtswidrige Tat“, erklärte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl am Donnerstag. Wer etwa vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird und sich nicht daran hält, muss bei einem Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Das gleiche gilt nicht nur für Corona-Partys, sondern Zusammenkünfte aller Art – selbst private Geburtstagsfeiern, wie ein Sprecher des Sozialministeriums auf Nachfrage bestätigt. Eine Allgemeinverfügung, die die Stadt Friedrichshafen quasi zusätzlich zur Verordnung des Landes am Mittwoch erlassen hat, sieht ein Zwangsgeld von 10 000 Euro bei Zuwiderhandlung vor.