Auf der Friedrichstraße ist einiges los – Fußgänger ziehen über die Bürgersteige und Autos stehen hupend auf der Straße. Viele von ihnen sind mit Deutschland-Flaggen geschmückt. Es ist Samstagabend, der 29. Juni, gerade hat die deutsche Fußball-Nationalmannschaft gegen das dänische Team gewonnen. Für einige ist das wie gewohnt ein Grund, einen Autokorso zu veranstalten.
Auf einem Video, dass das Café Gessler an der Friedrichstraße auf seinem Instagram-Account geteilt und dem SÜDKURIER zur Verfügung gestellt hat, sind dabei auch Leuchtfackeln zu sehen, eine wird aus einem Autofenster gehalten. Aber ist das eigentlich erlaubt? Das Polizeipräsidium Ravensburg gibt Auskunft.
Feuerwerk kann legal sein
Simon Göppert aus der Pressestelle schreibt, dass der Polizei bislang nur ein Fall bekannt sei, „bei dem Pyrotechnik nach einem Spiel am 26.6. gezündet wurde.“ Nicht bekannt sei, ob dieses Feuer im Zuge eines Autokorsos gezündet wurde. Es handelt sich dabei also nicht um die Situation auf dem Video aus der Friedrichstraße.
Dabei sind Leuchtfackeln auch nicht in jedem Fall verboten: „Frei verkäufliches Fan-Feuerwerk kann grundsätzlich legal sein“, heißt es von Göppert dazu. Wenn dieses legale Fan-Feuerwerk allerdings so genutzt wird, dass etwas Menschen verletzt werden, dann „drohen empfindliche Strafen“. Selbiges gelte für den Einsatz von illegaler Pyrotechnik. Ob Feuerwerk legal ist, erkannt man laut Zoll am sogenannten CE-Zeichen.
Laut Simon Göppert kämen gleich mehrere Straftaten bei illegaler Nutzung von Pyrotechnik infrage: Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigung oder Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz. Was greift, müsse im Einzelfall geprüft werden.
Was gilt generell für Autokorsos?
Das Polizeipräsidium Ravensburg gibt darüber hinaus Hinweise dazu, worauf Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Autokorsos achten müssen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Denn eigentlich sei das „Verursachen von unnötigem Lärm“ und „das unnütze Hin- und Herfahren“ verboten, so Pressesprecher Göppert. Aber: „Insbesondere während der EM tolerieren wir die Durchführung von Autokorsos als Ausdrucksform der Freude in einem zumutbaren Maße“.
Die Verkehrsregeln dürften dabei aber nicht missachtet werden. Die Polizei schreite daher unter anderem ein, wenn Menschen auf Autodächern oder Motorhauben sitze oder auf den Autos stehe oder sich Menschen aus dem Seitenfenster oder Schiebedach herauslehnen. Und: „Es versteht sich von selbst, dass auch das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss konsequent zur Anzeige gebracht wird.“