Ab Samstag, 20. Juni ist das Sportbad wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Außerdem können Schulen, Vereine und Schwimmkursanbieter das Sportbad nutzen, teilt die Stadt in einem Pressetext mit. Für die Öffentlichkeit macht das Sportbad aufgrund der Corona-Bedingungen allerdings nur eingeschränkt auf.

Wann hat das Sportbad geöffnet?

Von Montag bis Freitag ist das Bad von 9 bis 14 Uhr, Samstag und Sonntag in zwei Schichten von 9 bis 14 Uhr und von 15 bis 20 Uhr geöffnet.

Was kostet der Eintritt?

Wie in den Freibädern gelten wegen den verkürzten Zeiten reduzierte Eintrittspreise: Erwachsene zahlen 4,50 Euro Eintritt, der ermäßigte Eintritt liegt bei 2,30 Euro, die Familienkarte kostet 9 Euro. Das Dampfbad kann laut Corona-Verordnung des Landes nicht genutzt werden.

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Auch der Saunabereich und die Gastronomie bleiben derzeit geschlossen. Die Gültigkeit von Jahreskarten für die Häfler Bäder wird aufgrund der Schließzeit um drei Monate ohne Zuzahlung verlängert. Bei Jahreskarten, die innerhalb der Schließzeit abgelaufen sind, verkürzt sich die Verlängerung entsprechend, wird aber auf volle Monate aufgerundet.

Wie viele Gäste sind im Bad erlaubt?

Die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Badegäste liegt bei 264 Personen im gesamten Bad. Auch in den Becken gibt es Begrenzungen: 42 Badegäste dürfen gleichzeitig ins Schwimmerbecken, 44 ins Multibecken, 13 ins Kleinkindbecken, 26 ins Soleaußenbecken, ins Schul- und Vereinsbecken dürfen maximal 34 Personen.

Nach den Freibädern kann jetzt auch das Sportbad wieder geöffnet werden.
Nach den Freibädern kann jetzt auch das Sportbad wieder geöffnet werden. | Bild: Jana Messmer

Im Becken gelten die inzwischen bekannten Regeln: Im Wasser muss wie an Land ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Im Schwimmerbereich darf nur in eine Richtung geschwommen werden, daher wurde ein Einbahnsystem eingerichtet. Zu nahes Aufschwimmen oder Überholen ist nicht erlaubt.

Was muss beim Besuch beachtet werden?

Maskenpflicht gilt ab Betreten des Bades in allen geschlossenen Räumen, insbesondere Eingangsbereich, Sanitäranlagen und Umkleiden, sowie in Warteschlangen. Für Duschen, Umkleideräume und im WC-Bereich gelten Beschränkungen der maximal zulässigen Personenzahl, auf die vor Ort hingewiesen wird. Außerdem dürfen ausschließlich persönliche Schwimm- und Trainingsutensilien, also etwa Schwimmflügel und Schwimmbrillen, verwendet werden, die auch in der Haus- und Badeordnung zugelassen sein müssen. Nach dem Baden soll auf das Duschen im Duschraum verzichtet werden, ebenso auf das Föhnen der Haare.

Wo gibt es das Kontaktformular?

Das Land verpflichtet die Bäderbetreiber, von allen Badegästen Kontaktdaten zu erheben. Um Warteschlangen vor allem an Wochenend- und Feiertagen zu vermeiden, stellt die Stadt daher ein ausfüllbares PDF-Kontaktformular bereit, das bei jedem Besuch bereits ausgefüllt mitgebracht werden sollte.

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Wer diese Möglichkeit nicht nutzen kann, kann das Formular auch im Bad erhalten und ausfüllen. Die ausgefüllten Formulare werden wie vom Land vorgesehen für die Nachverfolgung im Falle einer Infektion für vier Wochen aufbewahrt. Danach werden sie nach Angaben der Stadt datenschutzgemäß vernichtet.