Ein schwarzer Container, Stehtische, Liegestühle, eine Lichterkette. Am Kirchplatz zwischen Rathaus und St.-Nikolaus-Kirche hatte den Sommer über probeweise eine temporäre Bar geöffnet. Was bei Einheimischen und Gästen gut ankam, hat auch aus Sicht der Stadtverwaltung zu einer positiven Belebung des Areals beigetragen. So sei das Angebot der Häfler „Minibar“ gut angenommen worden und hatte sich „in kurzer Zeit etabliert“.

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Nachdem es nach Angaben der Stadt zuletzt zudem vermehrt Anfragen für Pop-up-Gastronomien – also temporäre gastronomische Angebote – in der Innenstadt gegeben habe, hat die Verwaltung elf geeignete Standorte ermittelt und stellt diese nun den städtischen Ausschüssen und dem Gemeinderat vor.

Was sind die Vorteile?

Betreiber könnten so ihre Konzepte anbieten und die Nachfrage testen, ohne gleich mit hohem finanziellen Aufwand ein eigenes Restaurant oder eine Bar zu eröffnen, betont die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. Auch die Stadt profitiere. So könne die Aufenthaltsqualität durch die Freiluftgastronomie verbessert, Begegnungsräume können geschaffen und Plätze belebt werden. Die Stadt sieht darin eine wertvolle Ergänzung zum gastronomischen Angebot der Stadt.

Bild 1: Gastro-Szene: Gibt es in Friedrichshafen bald neue Pop-up-Bars?
Bild: Ute Schönlein

Welche Standorte hält die Stadt für geeignet?

Die Stadt hat elf mögliche Standorte ausgemacht (siehe Grafik): den Bereich am Musikpavillon im Uferpark, am Zeppelindenkmal, an der Musikmuschel, am Gondelhafen, am oberen Kirchplatz, am Adenauerplatz, am Buchhornplatz, am Romanshorner Platz, am Hinteren Hafen, am Charlottenhof und am Franziskusplatz. Damit könne man auf unterschiedliche Bedürfnisse der Gastronomen eingehen. Pro Jahr soll die Anzahl der Angebote auf fünf Standorte begrenzt werden, davon zwei im Uferpark.

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Wie werden Flächen vergeben?

Die Flächen sollen über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden – analog zur Vergabe für Veranstaltungen in der Innenstadt. Das Stadtmarketing treffe eine Vorauswahl unter den Bewerbern. Die Genehmigungen werden dann zeitlich befristet und für einen konkreten Stand und Ort erteilt. Die Verwaltung schlägt vor, das Konzept ab 2025 umzusetzen. Der Gemeinderat soll am 9. Dezember darüber entscheiden.