Es scheint, als sei Friedrichshafen – wie der Rest der Republik – haarscharf an einer Katastrophe vorbeigeschrammt. Die Corona-Pandemie erforderte in ihren ersten Wochen schnelle, teils drastische Entscheidungen – auch in unserer Stadt. OB Brand und sein Team haben sie entschlossen getroffen und verdienen dafür großen Respekt, auch wenn manche Entscheidungen wie beispielsweise die Allgemeinverfügung diskutierbar gewesen wären. Nun ist die Zeit für weitere Lockerungen – und vor allem für öffentliche Debatten. Denn die kommenden Entscheidungen in dieser zweiten Phase der Krise müssen auf demokratischer Basis gefällt werden – also mit den gewählten Bürgervertretern, dem Gemeinderat. In den vergangenen Wochen entstand ein Debatten-Vakuum, das für eine Demokratie gefährlich werden kann. Bürger müssen Entscheidungen nachvollziehen können und beteiligt werden – auch in der Krise.
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Die aktuellen Regelungen
- Kontaktverbot gilt weiter: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 10. Mai nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Aufenthaltsverbot ist aufgehoben: Am Freizeitgelände Manzell, dem Freizeitgelände Weilermühle, im Uferpark, auf dem Ufergelände vor dem Graf-Zeppelin-Haus (von der Slipanlage bis zum Ausgang Olgastraße), auf der östlichen Uferstraße (von der Einmündung Eckenerstraße bis zum Ruderclub), auf dem Steg auf Höhe des Schlosses und auf dem Fildenplatz mit Musikmuschel in Fischbach gelten ab Donnerstag, 7. Mai, die gleichen Regeln wie überall sonst im öffentlichen Raum.
- So machen es andere Kommunen: Nachbarseegemeinden wie Immenstaad, Hagnau, Meersburg, Kressbronn oder auch Konstanz haben keine Aufenthaltsverbote erlassen. In Überlingen galt ein Betretungsverbot der Promenade über Ostern und am Wochenende. (sab)