Eine Gruppe von Freunden verbrachte Anfang November 2021 einen Abend in einer Bar in Friedrichshafen. In den frühen Morgenstunden sollen die vier Angeklagten zwischen 27 und 33 Jahren dann an der Kreuzung Eckenerstraße/Montfortstraße einen Mann zu Boden geschlagen und mehrfach auf ihn eingetreten haben. Der Geschädigte erlitt eine Fraktur an einem Halswirbelkörper und mehrere oberflächliche Hautabschürfungen. Mit einem Schlüssel soll er einem der Angeklagten eine Schnittwunde zugefügt haben.

Zwei wacklige Videoaufnahmen zeigen Ausschnitte aus der besagten Nacht. Lautes Geschrei und aufgeregte Stimmen sind zu hören, der Tumult um eine größere Gruppe von Leuten ist nur aus der Ferne zu sehen. Es ist schwer zu erkennen, was sich auf den Bildern abspielt. Auch die Zeugenaussagen können nicht eindeutig klären, was in der Nacht wirklich passiert ist.

Diffuse Zeugenaussagen

Zu weit entfernt und zu lange her – diese zwei Erklärungen ziehen sich durch die Aussagen der insgesamt neun geladenen Zeugen. Wie der Streit ausgebrochen ist und wer an der Schlägerei wirklich beteiligt war, kann am Ende nicht geklärt werden. Auch die Rolle des Geschädigten ist unklar. Laut Aussagen der Sicherheitsmitarbeiter soll er sich gewehrt beziehungsweise den Streit gesucht haben. Eine ehemalige Barkeeperin erzählt, der Mann habe bewegungslos und hilflos am Boden gelegen.

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Der Geschädigte selbst machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten. Weil er einen der Angeklagten verletzt hatte, lief gegen ihn ebenfalls ein Strafverfahren, ihm konnte aber nichts nachgewiesen werden. Ein anderer Zeuge war krankheitsbedingt nicht erschienen, bei zwei weiteren Zeugen entschieden die Beteiligten, einstimmig auf die Aussagen zu verzichten.

So endete die Verhandlung

Mit Zustimmung der Staatsanwalt und der Angeklagten wurde das Verfahren am Nachmittag gemäß Paragraf 153 Strafprozessordnung eingestellt. Amtsrichter Märkle entschied nach eigenem Ermessen, dass die Kosten zum Teil von den Angeklagten selbst getragen werden. „Das wird danach entschieden, wie die Verhandlung weitergegangen wäre“, erklärt er. Da es bei einem der Angeklagten sicher zu einem Freispruch gekommen wäre, werden seine notwendigen Auslagen von der Staatskasse getragen.