Karlheinz Fahlbusch

Mit der Fertigstellung des Gewerbegebietes „Further Öschle III“ im Ortsteil Hattenweiler ist für Heiligenberg vorerst Schluss mit der Entwicklung von Gewerbeflächen. „In den kommenden zehn bis 15 Jahren wird es definitiv keine ergänzenden Flächen geben“, machte Bürgermeister Frank Amann in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. Grundstücksverfügbarkeit und Flächennutzungsplan sprächen vorerst dagegen.

Verwaltung: Kostendeckend wären 93,23 Euro gewesen

Nun ging es darum, den Verkaufspreis für die rund 1,3 Hektar Fläche festzulegen. Die Verwaltung schlug 70 Euro pro Quadratmeter vor. „Da legen wir pro Quadratmeter schon 20 Euro drauf“, betonte Amann. Kostendeckend wären 93,23 Euro gewesen, denn die Gemeinde hatte rund 1,28 Millionen Euro für die Erschließung ausgegeben. Dafür hat aber jedes Grundstück jetzt auch einen Breitbandanschluss und auch die Löschwasserversorgung ist gesichert. Sollte auf einem Grundstück zusätzlich eine Betriebsleiterwohnung gebaut werden, dann wollte man einen ergänzenden Beitrag von 350 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche inklusiv der Nebenräume erheben.

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Für Eingessensene ein günstigerer Preis?

Gemeinderat Florian Kopp (Bürgerliste) waren die 79 Euro zu viel. „65 Euro sind ausreichend“, machte er deutlich. Und für die Betriebsleiterwohnung wären 250 Euro Zuschlag pro Quadrat angemessen. Schließlich sei es kein Wohngebiet. Hubert Nadler (CDU) schlug 55 oder 60 Euro vor. Aber nur, wenn der Betrieb seinen Hauptsitz 15 Jahre in der Gemeinde habe. Wenn nicht, wären für Nadler, der auch Ortsreferent von Hattenweiler ist, ein Aufschlag von 25 Euro zu zahlen.

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Betriebsleiterwohnung „gehört zu einem Betrieb dazu“

Wilfried Jerg (CDU) wollte vor allem Existenzgründern unter die Arme greifen. „70 Euro sind für die zu viel. 50 Euro bei Kauf und dann fünf Jahre lang jeweils vier Euro wären hilfreich.“ Da sah nun der Bürgermeister Probleme mit Grundbucheinträgen. Dominik Sonntag wäre mit 65 Euro einverstanden gewesen, wollte aber für die Betriebsleiterwohnung aber nur einen Quadratmeteraufschlag von 250 Euro haben. Denn: „Eine solche Wohnung gehört zu einem Betrieb dazu.“ Maria Morgen (Bürgerliste) sah das auch so, wollte beim Grundstück aber bei 70 Euro bleiben.

Mehrere Abstimmungen bis zum Endergebnis

Nach mehreren Abstimmungen kam man schließlich zum Ergebnis, 65 Euro pro Quadratmeter und 250 Euro Zuschlag für die Betriebsleiterwohnung zu verlangen. Festgelegt wurde auch eine Baubindung innerhalb von drei Jahren nach dem Notartemin. Die Bezugsfertigkeit eines Objekts muss nach fünf Jahren nachgewiesen werden. Weitere fünf Jahre lang darf ein Käufer das Grundstück nicht weiter veräußern. Der ausdrückliche Wunsch für die Nutzung regenerativer Energien wurde ebenfalls in den Beschluss aufgenommen.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels war fälschlicherweise von „Further Öschle II“ die Rede, beim entsprechenden Gewerbegebiet handel es sich aber um das „Further Öschle III“