In seiner letzten öffentlichen Sitzung bis auf unbestimmte Zeit hat der Gemeinderat am Dienstagabend noch eine Reihe von Beschlüssen gefasst, unter anderem zur geplanten Sanierung des Markdorfer Rathauses. Das Gremium vergab einstimmig die Fachplanerleistungen für die Leistungsphasen eins bis drei. Das sind die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung. Der Kostenrahmen für die Sanierung des Gebäudes im Bestand soll sich auf rund vier bis fünf Millionen Euro belaufen. Diese Summe hatte das von der Stadt beauftragte Büro Lieb Architekten (Freudenstadt) im Herbst 2019 ermittelt und in der Oktober-Sitzung des Gemeinderates benannt.
Sanierung drängt wegen der Zuschüsse
In dieser Sitzung hatte der Rat auch mehrheitlich die energetische Sanierung und Modernisierung des Rathauses beschlossen – auch, um das Risiko zu vermeiden, bereits bewilligte oder zugesagte Fördergelder des Landes wieder zurückgeben zu müssen oder zu verlieren. 4,6 Millionen Euro wurden der Stadt vom Regierungspräsidium (RP) aus der Städtebauförderung des Landes bereitgestellt. 2,6 Millionen davon hat die Stadt bereits erhalten, für die Grunderwerbe des Bischofsschlosses und des „Adler“-Gebäudes.

Anbau oder Erweiterung sind noch Zukunftsmusik
Für die nun vergebenen ersten Aufträge beim Sanierungsvorhaben sei ausschließlich das bestehende Rathausgebäude Gegenstand der Planungen, so Bürgermeister Georg Riedmann. Zunächst gehe es alleine um das Bestandsgebäude, danach erst um eine Beurteilung der weiteren Sanierungsschritte. Im ersten Planungsschritt werde untersucht, welche Flächen der Verwaltung im bestehenden Gebäude untergebracht werden können. Direkt anschließend werde diskutiert und entschieden, ob eventuell fehlende Flächen in andere Gebäude ausgelagert oder der Anbau aus dem Wettbewerbsentwurf angegangen werden soll, so Riedmann.
Ziel: Beseitigung der wesentlichen Mängel
Die Sanierung des Rathauses soll ausdrücklich die notwendigen Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten umfassen, daher auch der verhältnismäßig niedrige Kostenrahmen. Sanierungsziel sei die „Beseitigung der wesentlichen baulichen und funktionalen Mängel“, heißt es seitens der Verwaltung.