In der westlichen Markdorfer Innenstadt gibt es für Anwohner der Biberacherhofstraße ein Aufregerthema. Dort ist bei der Zufahrt Ecke Hauptstraße einst wegen einer Baustelle eine Reglung „Einbahnstraße“ eingerichtet und beschildert worden. Doch seit Monaten geschehe auf dem Baustellenareal nichts. Ein Wohnwagen sowie eine etwa sechs Meter hohe Werbetafel sind von einem Bauzaun umgeben, was rund drei Meter Fahrbahnbreite einnimmt.

Die baustellenbedingte Verkehrssituation in Blickrichtung Hauptstraße.
Die baustellenbedingte Verkehrssituation in Blickrichtung Hauptstraße. | Bild: Ganter, Toni

Egon Drössel, ein Anwohner der Biberacherhofstraße, erinnert sich nach eigenem Bekunden gut an die Anfänge des Baustellenbetriebs. „Vergangenes Jahr gab es an Heiligabend Abbrucharbeiten mit einem Bagger bis etwa 15 Uhr. Das Gleiche an Silvester.“

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Im Januar seien noch ein paar Arbeiten erledigt und bald darauf der Bagger mit einem Tieflader abtransportiert worden. „Im Laufe des Frühjahrs stand ein Container bis obenhin voll mit Sondermüll, der wurde dann abgeholt. Seither ist nichts mehr passiert“, berichtet Drössel.

Blick auf die Baustellenbrache am 28. Juli. Auf dem dortigen Areal ist nach Ansicht von Nachbarn genügend Platz, um den Wohnwagen ...
Blick auf die Baustellenbrache am 28. Juli. Auf dem dortigen Areal ist nach Ansicht von Nachbarn genügend Platz, um den Wohnwagen sowie eine Werbetafel von der Biberacherhofstraße zu entfernen. | Bild: Ganter, Toni

Nachbar Karl Dorn bestätigt Drössels Angaben. Auch Dorn stört die Regelung „Einbahnstraße“, die es seit rund acht Monaten wohl einzig und allein wegen der Baustelle gebe: „Ich frage mich, mit welchem Recht eine solche Situation geschaffen und aufrecht erhalten werden kann.“

Auf Baustelle aufräumen, dann gibt‘s Platz für Wohnwagen und Werbetafel

Nach Ansicht von Drössel und Dorn gibt es eine ganz einfache Lösung: „Kann man denn nicht auf dem Baustellenareal etwas aufräumen und dort den Wohnwagen sowie die große Werbetafel hinstellen? Da ist doch genügend Platz.“ Dann könne der Verkehr wieder wie früher in beide Fahrtrichtungen fließen.

Lösung in Sicht: Einbahnstraßenregelung soll bald aufgehoben werden

Inzwischen hat es Entwicklungen gegeben. Eine Lösung ist vorbereitet und in Sicht. Jürgen Hess, Leiter des Ordnungsamtes Markdorf, erklärt auf Anfrage dieser Zeitung: „Ich habe Anfang Juli mit dem Bauherrn Kontakt aufgenommen, um einen Rückbau der Baustellenabsicherung zu erreichen. Der Rückbau wurde dann vorgenommen und die Verkehrsbehörde, das Landratsamt Bodenseekreis, hat die verkehrsrechtliche Anordnung dahingehend geändert, dass die Einbahnregelung aufgehoben wird.“

Bauherr musste Verkehrszeichen für neue Beschilderung bestellen

Laut Hess musste der Bauherr jedoch die Verkehrszeichen für die neue Baustellenbeschilderung bestellen. „Sobald die Schilder geliefert sind, wird die Einbahnregelung aufgehoben und die Baustelle wird als halbseitige Sperrung beschildert“, ergänzt der Ordnungsamtsleiter. Da es sich „nur um eine punktuelle halbseitige Sperrung in einer Straße mit vergleichsweise wenig Verkehr handelt“, sei das „Aufheben der Einbahnstraßenregelung vertretbar“.

Eine Aufnahme vom 17. Juli, der Baustellenbetrieb ruht.
Eine Aufnahme vom 17. Juli, der Baustellenbetrieb ruht. | Bild: Dorn, Karl

Alexander Weber, Betz und Weber Baupartner, bestätigt Hess' Auskünfte: „Die Schilder sind bestellt, wir warten tatsächlich nur noch auf die Lieferung. Sobald die Verkehrszeichen da sind, wird die neue Beschilderung installiert, was voraussichtlich im August sein wird.“

Frist für Wohnwagen und Werbetafel läuft demnächst ab

Das Abstellen des Wohnwagens und die Werbetafel sind laut Ordnungsamtsleiter durch eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes nach Paragraf 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung, befristet bis 30. September 2020, sowie durch eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis der Stadt Markdorf nach Paragraf 16 des Straßengesetzes Baden-Württemberg, befristet bis 30. August 2020, abgedeckt.

Möglichkeit zur Verlängerung – Stadt beurteilt Sachlage dann neu

Wie Hess erklärt, hat der Bauherr die Möglichkeit, nach Ablauf der Frist 30. August eine Verlängerung bei der Stadt Markdorf zu beantragen. Die Sachlage werde dann neu beurteilt.