Der Betz-und-Weber-Neubau in der Bruggergasse/Ecke Tulpenweg bleibt, wie er ist – mit seiner opulenten Terrassenkonstruktion und sämtlicher weiterer von dem Bauträger vorgenommenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag. Dies teilt Bürgermeister Georg Riedmann auf Anfrage der Redaktion mit.

Vorschnelle mündliche Zusagen
Um das untere der beiden Mehrfamilienhäuser hatte es in der Endphase der Bauarbeiten einen Streit zwischen dem Bauträger und der Stadtverwaltung gegeben. Grund waren die umfangreichen Änderungen, die Betz und Weber während des Baus vorgenommen hatte, ohne dafür nach Ansicht der Stadt die erforderlichen Pläne vorzulegen (wir berichteten am 8. April ausführlich). Das Baurechtsamt hatte es damals versäumt, rechtzeitig einzuschreiten und stattdessen dem Bauherrn mündliche Zusagen erteilt, ohne die nötigen Planunterlagen abzuwarten.
Betz und Weber sieht sich im Recht
Der früher in Markdorf ansässige Ravensburger Bauträger Betz und Weber beruft sich auf diese mündlichen Zusagen des Baurechtsamtes und sieht keine Notwendigkeit darin, weitere Pläne noch nachzureichen. Eigentlich hätte sich der Technische Ausschuss nochmals mit den zahlreichen, nachträglich nötig gewordenen Befreiungen nochmals befassen müssen. Dies wird nun nach Aussage von Riedmann aber nicht mehr geschehen.
Nachträgliche Befreiungen: Stadträte wollen sich nicht nochmals befassen
„Wir haben ein Problem, dass die extrem weitgehenden Befreiungen nicht ohne die Genehmigung des Gemeinderates hätten vorgenommen werden dürfen“, so Riedmann.

In einer Arbeitsgruppe von Verwaltung und Fraktionen hätten letztere aber zu verstehen gegeben, dass sie im Nachgang keine Befassung mehr dazu machen wollten. Mit anderen Worten: Nachträglich wollen die Stadträte nicht mehr geradestehen für die Versäumnisse, die im Baurechtsamt geschehen sind.

Ein Rückbau wäre wohl kaum durchzusetzen
Da die Stadt keine juristische Auseinandersetzung mit Betz und Weber anstrebe, bleibe der Bau nun, wie er ist, so Riedmann.

Vor Gericht dürfte die Stadt aufgrund der Verfahrensmängel im Baurechtsamt schlechte Karten haben. Ein Rückbau der „Monster-Terrasse“ wie auch der anderen Änderungen, etwa das als Vollgeschoss ausgeführte Garagengeschoss oder die Überschreitungen bei der Geschossflächen- und Grundflächenzahl, dürfte daher kaum durchzusetzen sein.