Herr Schwarz, nach der bestätigten Corona-Infektion eines Oberstufenschülers am Bildungszentrum mussten nun mit sofortiger Wirkung alle 44 Schüler und fünf Lehrer der betroffenen Jahrgangsstufe in Quarantäne. Wie rasch werden diese Personen nun getestet werden können?
Das sollte bereits im Laufe des heutigen Montag passiert sein. Wir haben einen genügend großen Terminslot in einer Schwerpunktpraxis im Landkreis organisiert, so dass wir alle Personen testen können. In der Regel nehmen Betroffene ein solches Angebot auch sehr gerne und bereitwillig wahr. Zu den Tests eingeladen haben wir neben den 44 Schülern und den fünf Lehrern auch weitere sechs Schüler des Meersburger Gymnasiums, die im Rahmen einer Kooperation im Fachunterricht die Jahrgangsstufe des BZM-Gymnasiums besuchen.

Die fünf betroffenen Lehrer haben auch Schüler der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums unterrichtet. Müssen nun die Tests auch auf die anderen beiden Stufen an der Schule ausgeweitet werden?
Nein, so weit haben wir die Kreise noch nicht gezogen. Das würde sich aber auf alle Fälle ändern, wenn wir aus den nun vorgenommenen Testungen noch weitere positive Ergebnisse bekommen sollten.
Sofern die Tests negativ ausfallen sollten: Dürfen die 50 Schüler und fünf Lehrer dann wieder früher zurück in den Unterricht oder muss die 14-tägige Quarantänephase zwingend eingehalten werden?
Nein, früher können und dürfen sie nicht in den Unterricht zurückkommen. Die Quarantäne gilt zwingend für zwei Wochen ab dem letztmöglichen Infektionszeitpunkt. Weder die Schüler noch die Lehrer können sich sozusagen freitesten.