Stadtrat Rolf Haas kritisierte das Verfahren, für das genannte Areal einen Bebauungsplan aufzustellen, bei der vorausgegangenen Aussprache heftig. „Außer Spesen nichts gewesen“, spitzte er seinen Vorwurf zu, die Stadt habe ein aufwendiges Verfahren in Gang gebracht, einen „überaus kostspieligen Prozess“, der im Nachhinein „sehr wahrscheinlich teure Prozesskosten“ nach sich ziehen werde.
Haas benannte den Interessenkonflikt, der nicht durchs Aufstellen eines Bebauungsplanes zu lösen sei. Auf der einen Seite steht das Bauunternehmen Betz und Weber, Eigentümer des Heggbacher Hofs, ein mittelalterlicher Klosterhof, der aus einem Wohnhaus und einer Torkelscheuer besteht. Auf der anderen Seite die Denkmalbehörde. Und es gehe aus Sicht Haas' nun um die Frage, wie das Areal bebaut werden könne, wenn der Denkmalschutz wegfalle. Eine Frage, die zwischen dem Eigentümer und der Denkmalbehörde auszufechten sei. „Da sind wir außen vor“, so Haas. Der Bebauungsplan sei also „verlorene Liebesmüh“.
Alfons Viellieber (CDU) verwahrte sich energisch gegen Rolf Haas' Vorwurf, der Gemeinderat habe durchs Aufstellen eines Bebauungsplans fürs Stadtgraben-Areal unnötig „Geld herausgeschmissen“. Ausdrücklich nahm Viellieber für sich, für seine Gemeinderatskollegen und für die Verwaltung in Anspruch, beim Aufstellungsbeschluss vor zwei Jahren das Wohl der Stadt im Blick gehabt und sehr wohl verantwortungsbewusst gehandelt zu haben.
Ganz ähnlich hatte zuvor Susanne Deiters Wälischmiller (Umweltgruppe) argumentiert. Man habe viel Zeit investiert, um im betreffenden Gebiet, „einem wichtigen Innenstadtbereich, eine gute Lösung für die baulichen Aktivitäten in der Zukunft“ zu erreichen. Deiters Wälischmiller zeigte sich empört über das Verhalten des Heggbacher-Hof-Eigentümers. Der lasse das denkmalgeschützte Gebäude verfallen, beklage sich aber gleichzeitig immer wieder, von der Stadt ungerecht behandelt zu werden.
Lässt der Eigentümer den Hof gezielt „verkommen“?
Die Lokalpolitikerin erinnerte an die wiederholten Anfragen in der Vergangenheit, was denn mit dem denkmalgeschützten Gebäude geschehe. Die Fenster stünden offen. Es verwahrlose. Sie äußerte ihren Verdacht, der Eigentümer lasse den Hof gezielt „verkommen“, bis der Erhalt auch vom Denkmalamt als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Dabei habe der Eigentümer gewusst, was auf ihn zukommt, als er das unter Denkmalschutz stehende Anwesen erworben hat. Deiters Wälischmiller zitierte die Weimarer und die aktuelle Verfassung der Bundesrepublik. Beide sagen: „dass Eigentum verpflichtet“.
Ob Denkmalschutz bestehe oder nicht, hielt Dietmar Bitzenhofer, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, für nachgeordnet. Entscheidend sei doch, dass mit dem Bebauungsplan nur die „Entwicklungen am Stadtgraben festgezurrt sind“. Mit der neuen Bauleitplanung würden Linien gezogen, Höhen festgelegt, an die sich jeder zu halten habe.
Solche städtebaulichen Festsetzungen, so hatte Bürgermeister Georg Riedmann Rolf Haas geantwortet, gehörten zu den wichtigsten Aufgaben eines Gemeinderats. „Uns geht es nicht um den Heggbacher Hof, sondern um die Bebauung der Grundstücke daneben. Im Übrigen sei er sehr zuversichtlich, dass alles im neuen Bebauungsplan Erarbeitete Bestand haben werde – auch vor Gericht.