Die Stadt Markdorf entwickelt einen Bebauungsplan für das Gebiet „Am Stadtgraben“ zu dem auch der Heggbacher Hof gehört. Dieser ist laut Aussage der Stadtverwaltung nötig, um die städtebauliche Entwicklung in dem Bereich langfristig zu ordnen und zu steuern.
„Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes könnte es zu unerwünschten städtebaulichen Entwicklungen kommen, die das Stadtbild über viele Jahrzehnte hinaus negativ prägen würden“, so Stadtbauamtsleiter Michael Schlegel auf SÜDKURIER-Nachfrage.
So kam es zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Satzung des Bebauungsplanes „Am Stadtgraben“ soll bald beschlossen werden
Bis einschließlich 16. November lief die 2. Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes im Rathaus – bis dahin konnten noch Einwendungen zu den zur 1. Offenlage vorgenommenen Veränderungen abgegeben werden. Wenn die Einwendungen nicht wesentlich sind und keine weitere Entwurfsoffenlage vorgenommen werden muss, kann in einer der kommenden Gemeinderatsitzungen der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst werden. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung am Dienstag, 1. Dezember der Fall sein.

Bebauungsplan soll bestehende Qualitäten schützen
Der Stadt ist es laut Michael Schlegel wichtig, für die verschiedenen Nutzungen im Plangebiet eine maßvolle Entwicklung zu ermöglichen, welche die bestehenden Qualitäten des Gebietes, insbesondere auch die historische Bausubstanz, schützt, und dennoch den Bauherren im Einzelnen eine möglichst große Handlungsfreiheit belässt. Gleichzeitig soll eine maßvolle Nachverdichtung im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ermöglicht werden.

Beim Heggbacher Hof wünscht sich die Stadt den Erhalt des Gebäudes, möglichst in der vorhandenen Kubatur. „Der Heggbacher Hof wird im Bebauungsplan in seiner Kubatur mehr oder weniger festgeschrieben“, sagt Bürgermeister Georg Riedmann. Und Michael Schlegel ergänzt: „Das Gebäude kann wieder in Stand gesetzt werden und durch eine kontinuierliche und dauerhafte Nutzung erhalten werden.“
Ein Abbruch bedarf der Zustimmung des Landesdenkmalamtes
Welche Änderungen und Entwicklungsmöglichkeiten am ehemaligen Klosterhof möglich sind, werden vom Landesamt für Denkmalschutz (LAD) beurteilt. Allerdings möchte der Eigentümer – das Bauunternehmen Betz und Weber – das Gebäude abreißen lassen und dort ein Wohngebäude errichten.

Hierzu teilt Bürgermeister Riedmann mit, dass der Heggbacher Hof ein Kulturdenkmal darstelle. Die Beurteilung eines Gebäudes auf Denkmalschutzwürdigkeit liegt beim Landesamt für Denkmalpflege. „Ein solch eingruppiertes Gebäude kann nicht ohne weiteres abgebrochen werden“, so Riedmann. Ein Abbruch bedarf der Zustimmung des LAD.
Das sagt das Landesamt für Denkmalpflege zum Heggbacher Hof
Kauf des Gebäudes steht nicht zur Diskussion
Der Kauf des Gebäudes durch die Stadt steht laut Riedmann nicht mehr zur Diskussion. „Bereits vor Jahren hat der Eigentümer die Erwartung geäußert, bei einer Veräußerung sämtliche bislang eingebrachten Planungskosten refinanzieren zu wollen“, so der Bürgermeister. Durch diese Haltung wurde eine Erwartung an den Kaufpreis definiert, die einen Einstieg in konkrete Verhandlungen nicht ermöglichte.

Die Verwaltung wäre seinerzeit bereit gewesen über einen Kauf zum ursprünglich vom jetzigen Eigentümer geleisteten Kaufpreis zu verhandeln und dabei jene Planungsleistungen zu berücksichtigen, die für eine denkmalgerechte Sanierung ohnehin notwendig und zielführend waren.
Stadt wünscht sich eine denkmalgerechte Instandsetzung
Bezüglich der Nutzungsoptionen gibt es keinerlei Erwartungen der Stadt an den Eigentümer. „Wir wären dankbar für eine denkmalgerechte Instandsetzung zum dauerhaften Erhalt dieses wichtigen Gebäudes“, so Riedmann.