Der Technische Ausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung den Antrag eines Eigentümers, die Geschäftsräume im Gebäude Poststraße 6 in Wohnräume umzuwandeln, abgelehnt. Es wurde auf den in der Poststraße gültigen Bebauungsplan hingewiesen, der dort die Umnutzung von Geschäftsräumen zwar grundsätzlich zulässt, der jedoch dem Gewerbe Vorrang einräumt.
Verständnis für Eigentümer
Das Anliegen des Eigentümers sei durchaus nachvollziehbar, hieß es in den Beratungsunterlagen für die Ausschussmitglieder. Er möchte dem von ihm befürchteten Leerstand der Räume vorbeugen. Denn anders als Geschäftsräume sind Wohnungen rar in Markdorf.
Gleichwohl argumentiert die Bauverwaltung, dass man mit einer Zustimmung zum Umnutzungsantrag einen Präzedenzfall schaffe. „Im Laufe der Zeit könnten mehr und mehr Laden- und Geschäftsflächen aus der Innenstadt verschwinden“, wird argumentiert. Zieht die Wirtschaft wieder an und besteht wieder mehr Bedarf an Gewerbeflächen in der Markdorfer Innenstadt, könnte sich die Rück-Umwicklung der Wohnungen in Geschäftsräume als schwierig erweisen.
Uneinigkeit im Ausschuss
Im Ausschuss wurde das Antragsanliegen kontrovers diskutiert. SPD-Stadtrat Uwe Achilles sah kein Problem darin, Geschäftsräume zu Wohnungen umzuwidmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich der Handel immer mehr von den innerstädtischen Ladengeschäften ins Internet verlagere.
Joachim Mutschler von der Umweltgruppe und Rainer Zanker (FDP) betrachteten die Umwandlung gleichfalls als unproblematisch. Mutschler erinnerte daran, dass es sich bei der Poststraße um eine sogenannte 1c-Lage handle und der Gemeinderat in früheren Entscheidungen sehr wohl schon Umwidmungen sogar in den höher einzustufenden 1a-Lagen gutgeheißen hätte.
Dietmar Bitzenhofer (Freie Wähler) wollte sich diesem Argument ebenso wenig anschließen wie Martina Koners-Kannegießer (CDU). Auch sie sahen die Gefahr, dass der positive Bescheid für den Ausnahmeantrag einen Präzedenzfall schaffen würde. Koners-Kannegießer wünschte sich eine grundsätzliche Klärung, wie in der Innenstadt mit der Frage künftig umgegangen werden soll.