Aus der ursprünglich zum Ende September vorgesehenen freien Fahrt am Stadtgraben wurde nichts: Die Baustelle gegenüber der Metzgerei Seitz, wegen der die Innenstadtachse bereits im Juni halbseitig gesperrt werden musste, wird noch bis zum 11. Oktober in die Straße hineinragen. Die halbseitige Sperrung muss daher bis zu diesem Termin aufrechterhalten werden. Dies teilt Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess auf Anfrage der Redaktion mit.

Bauarbeiten werden bis in den Januar dauern

Eigentlich hätte die Sperrung zum 29. September wieder aufgehoben werden müssen. Doch das Bauunternehmen habe die Verlängerung beantragt, welcher seitens des Landratsamtes stattgegeben worden sei. Die Bauarbeiten selbst werden sich noch bis mindestens Januar nächsten Jahres hinziehen. „Mit dieser Baustelle haben wir schon ein wenig Mühe gehabt“, sagt Hess. Immer wieder habe das Unternehmen auf Nachfrage der Stadt mitgeteilt, dass es auf den Flächenbedarf angewiesen sei. Eine Überprüfung solcher Angaben sei naturgemäß schwierig. Allerdings sei der Platz dort für die Bauarbeiten auch sehr beschränkt.

Am Stadtgraben gegenüber der Metzgerei Seitz wurde ein Haus abgerissen. Dort soll nun ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden.
Am Stadtgraben gegenüber der Metzgerei Seitz wurde ein Haus abgerissen. Dort soll nun ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. | Bild: Grupp, Helmar

Seit Juni wurde an dieser Stelle ein Haus abgerissen und die Baustelle für ein neues Wohn- und Geschäftshaus vorbereitet. Der Kran ragt mit seinem Aufbau in die Straße hinein und daran wird sich auch bis Mitte Oktober nichts ändern.

Die Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung, so Hess, sei mit der Auflage erfolgt, dass der Stadtgraben ab dem 11. Oktober wieder eine durchgehende Fahrbahnbreite von mindestens sechs Metern hat, sodass damit dann die Einbahnstraßenregelung wieder aufgehoben werden könne.

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Auch Hauptstraßen-Baustelle dauert länger

Nachdem vor wenigen Tagen bereits die baustellenbedingte Sperrung in der Hauptstraße verlängert worden war, wird mit der weiteren Verlängerung am Stadtgraben die Innenstadt für den motorisierten Verkehr weiterhin ein Nadelöhr bleiben. Die Sperrung bleibt wie gehabt bestehen. Das heißt, der Verkehr von der B-33-Ortsdurchfahrt her kann die Baustelle passieren. Von der Hauptstraße her kommend kann weiterhin nicht Richtung B33 abgebogen werden und wer vom oberen Stadtgraben her kommt, wird an der Stadthalle über die Jahnstraße umgeleitet.