• So ist die Situation in Markdorf: Laut Jürgen Hess vom Ordnungsamt gibt es zwei rechtliche Grundlagen für Videoüberwachung im öffentlichen Raum. „Da am Bahnhof immer wieder Sachbeschädigungen und andere Straftaten begangen werden, kommt zunächst eine Videoüberwachung nach Paragraf 21 Absatz 3 Polizeigesetz in Frage“, erklärt er.
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  • Demnach könne eine Überwachung „an öffentlich zugänglichen Orten zulässig sein, wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist“. Dies könne die Verwaltung erst beurteilen, wenn die Stellungnahme des Polizeipräsidiums vorliegt.
Jürgen Hess, Ordnungsamt Markdorf:“Wenn die Polizei zum Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen nach dem Polizeigesetz nicht ...
Jürgen Hess, Ordnungsamt Markdorf:“Wenn die Polizei zum Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen nach dem Polizeigesetz nicht vorliegen, werden wir dennoch prüfen, ob die Videoüberwachung nach Paragraf 18 Landesdatenschutzgesetz möglich ist. Ich würde das nicht von vorneherein ausschließen“. | Bild: Volk, Siegfried
  • Die andere Rechtsgrundlage ist laut Hess Paragraf 18 Landesdatenschutzgesetz. „Nach dieser Vorschrift können öffentlich zugängliche Räume videoüberwacht werden, soweit dies im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts im Einzelfall erforderlich ist, um die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter zu schützen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.“ Auch dies könne die Verwaltung erst beurteilen, wenn die Stellungnahme des Polizeipräsidiums vorliegt. Wenn die Polizei zum Ergebnis komme, „dass die Voraussetzungen nach dem Polizeigesetz nicht vorliegen, werden wir dennoch prüfen, ob die Videoüberwachung nach Paragraf 18 Landesdatenschutzgesetz möglich ist. Ich würde das nicht von vorneherein ausschließen“.
Eine Tafel auf dem Areal des Bermatinger Bahnhofsgebäudes weist auf Videoüberwachung hin.
Eine Tafel auf dem Areal des Bermatinger Bahnhofsgebäudes weist auf Videoüberwachung hin. | Bild: Ganter, Toni
  • In Bermatingen gibt es Videoüberwachung am Bahnhofsgebäude, ein Schild weist auf dem Areal darauf hin, wie Hauptamtsleiterin Maria Wagner bestätigt. „Die Videoüberwachung wurde im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofareals installiert, da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Sachbeschädigungen und Fahrraddiebstählen gekommen ist.“ Laut Wagner handelt es sich um eine Anlage der Gemeinde. Der Gemeinderat habe hierüber beraten, abgewogen und entschieden. Das bedeutet, die Überwachung ist auf gemeindlichem Grund und Boden und es wird sozusagen das „Hausrecht“ ausgeübt.