Der Stellplatzmangel stört viele Anwohner im Bereich Lichtenwiesen. Doch die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt sieht keinen Grund für eingreifende Maßnahmen in dem Gebiet (Dr.-Zimmermann-Straße nach der Abzweigung Unterer Schützenrain, Lichtenwiesen, Meisenweg und Finkenweg). Das teilte Bürgermeister Robert Scherer im Gemeinderat mit.
Damit seien der Stadtverwaltung „ab sofort die Hände gebunden“. Lediglich gegen Falschparker solle stärker vorgegangen werden. Das Parken in Tempo-30-Zonen sei „als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme“ sogar erwünscht, zitierte Scherer das Landratsamt.
Die Stadt habe sich laut Scherer auch nach den Möglichkeiten erkundigt, ein Bewohnerquartier einzurichten oder eine Anlieger-frei-Regelung einzuführen. Das Amt habe, nach Anhörung der Polizei, beides abgelehnt.
Im öffentlichen Verkehrsraum gilt „Allgemeingebrauch“
So sei es nach Ansicht des Landratsamts „nicht zielführend“, ein Quartier dieses Ausmaßes komplett mit einem Parkverbot zu überziehen, das ja auch Besucher, Handwerker und Feriengäste beträfe. Grundsätzlich gelte für den öffentlichen Verkehrsraum der „Allgemeingebrauch“, was bedeute, dass eine „so weitreichende Privilegierung der Bewohner“ rechtlich zu beanstanden wäre. Und selbst in einem Bewohnerquartier gelte, dass dort werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent der Parkflächen für Bewohner reserviert werden dürften und in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent.
Messungen ergaben kein erhöhtes Verkehrsaufkommen
Den Antrag auf eine Anlieger-frei-Regelung lehne die Behörde „aus derzeitiger Sicht“ ab, berichtete Scherer. Denn dafür brauche es eine Rechtsgrundlage. Zwar käme als Begründung der Schutz vor Lärm und Abgasen infrage. „Diesem durchaus berechtigten Anliegen wurde jedoch bereits durch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone Rechnung getragen.“ Eine weitergehende Beschränkung käme nur bei stark überhöhtem Verkehrsaufkommen infrage. Das sei aber nicht der Fall, wie zahlreiche Verkehrsschauen gezeigt hätten.
Tragen parkende Autos zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung bei?
Auch überhöhte Geschwindigkeit sei in diesem Bereich kein Problem. Das hänge vielleicht auch gerade damit zusammen, dass auf der Straße geparkt werde. „Eine von parkenden Fahrzeugen freie 30er-Zone würde deutlich höhere Fahrgeschwindigkeiten ausweisen“, so die Behörde. Und das Ergebnis zeige auch, „dass die Straßen durchaus flüssig befahren werden“. Fazit: „Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist daher kein Problem erkennbar. Auch dann nicht, wenn sich einzelne Anwohner an parkenden Fahrzeugen auf der Straße stören.“
Bürgermeister Scherer fügte an, dass die Stadt Kritiker zu einem Gespräch eingeladen habe. „Aber sie kamen nicht.“ Verwaltung und Gemeindevollzugsdienst müssten sich „zum Teil Beschimpfungen anhören, die nicht gerechtfertigt sind“. Für Anregungen von Bürgern sei man aber immer offen, betonte er.