Es war eine der letzten Amtshandlungen des alten Gemeinderats, als er im vergangenen Mai grünes Licht für das Baugebiet Neufrach-Ort gab. Bei einer Enthaltung stimmte das Gremium dafür, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. In seiner Neujahrsansprache erwähnte Bürgermeister Manfred Härle allerdings, dass ein Normenkontrollverfahren mit gleichzeitiger Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht worden sei.
In der folgenden Gemeinderatssitzung berichtete er, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt worden sei: „Unser Bebauungsplan gilt, der Investor kann bauen, allerdings ist über das Hauptverfahren noch nicht entschieden.“ Die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gebe jedoch einen Fingerzeig, in welche Richtung der Normenkontrollantrag gehen werde, so Härles Prognose.
Der erwähnte Investor, der Salemer Bauunternehmer Bernhard Straßer, sieht darin ebenfalls ein Signal, wie das Hauptverfahren ausgehen könnte. Genaueres über die beanstandeten Punkte sei ihm nicht bekannt, die Klageschrift habe er nie gesehen. „Das ist ein Verfahren der Kommune, ich weiß da nicht mehr.“ Jedoch sei er gebeten worden, nach dem Eilantrag im Mai noch nicht mit dem Bau zu beginnen.
Erschließungsplanung inzwischen zehn Jahre alt
Nun werde man aber mit den Planern in Kontakt treten, um die mittlerweile zehn Jahre alte Erschließungsplanung zu aktualisieren: „Die Entscheidung im Hauptverfahren hat keine aufschiebende Wirkung, wir können und dürfen bauen“, sagte Straßer. Manche Dinge müsse man nun sicherlich neu denken, doch an der Grundkonzeption des Entwurfs habe sich seit 2013 nichts geändert. Der Bauunternehmer spricht von einer „späten Genugtuung“.
Auf Rückfrage hieß es von der Gemeindeverwaltung, dass in der Normenkontrollklage „alle nur erdenklichen Punkte“ vorgebracht worden seien, die bereits bei den Anhörungen im Bebauungsplanverfahren genannt wurden. In der Abwägung im Mai standen vonseiten der Bürgerinnen und Bürger vor allem die Aspekte Lärm und Verkehr im Mittelpunkt.