Peter Schober

Die Grüne offene Liste (GoL) hat in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Klärung der Verkehrsströme in Salem bis zum Jahr 2035 beantragt. Dabei nahm die Fraktion Bezug auf die Fortschreibung des Regionalplans, in dem im Anschluss an das Neufracher Gewerbegebiet ein 30 Hektar großes Vorranggebiet für Industrie- und Gewerbeansiedlung ausgewiesen werden soll. Nach ausgiebiger Diskussion beauftragte das Gremium die Verwaltung, diesen Antrag an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben weiterzuleiten.

Wie Petra Karg, Fraktionssprecherin der GoL erläuterte, sollte das Gutachten Aufschluss darüber geben, welche verkehrsbedingten Auswirkungen sich hinsichtlich des Vorranggebiets für Industrie und Gewerbe sowie der Aufstufung von Salem zum Unterzentrum und der Ausweisung von deutlich mehr Flächen für den Wohnungsbau ergeben.

Weitere Zunahme des Berufs- und Schwerlastverkehrs befürchtet

Karg verwies darauf, dass das Neufracher Gewerbegebiet in den zurückliegenden 20 Jahren um das Vierfache gewachsen sei. Mit dem Ergebnis einer spürbaren verkehrlichen Mehrbelastung für die Bürger.

Das geplante Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe entspräche einer Verdoppelung der vorhandenen Fläche mit einem ungeklärten Zuwachs an Berufs- und Schwerlastverkehr, der über die schon heute überlasteten Ortsdurchfahrten von Neufrach, Buggensegel, Mimmenhausen und Stefansfeld abfließen werde. Außerdem sei Salem seit 1974, dem Abschluss der Eingemeindungen, um 45 Prozent gewachsen.

Mehr Bevölkerung, mehr Wohnbau, mehr Verkehr

In den an den Hauptverkehrswegen liegenden Teilorten habe die Bevölkerung sogar um 65 Prozent zugenommen. Die Verkehrsinfrastruktur sei aber gleich geblieben. Weitere Wohnbebauung sei vor allem in Mimmenhausen, Neufrach und Stefansfeld zu erwarten. „All diese Planungen“, so Karg, „deuten auf eine Strukturveränderung hin, die Salems Ortsdurchfahrten massiv mit zusätzlichem Verkehr überschwemmen wird.“ Daher fordere die GoL zum Schutz der bereits massiv betroffenen Bürger ein umfängliches Verkehrsgutachten.

„Wir als Gemeinde sind für ein solches Verkehrsgutachten die falsche Adresse.“
Manfred Härle

Bürgermeister Manfred Härle meinte zu dem Antrag der GoL: „Wir als Gemeinde sind für ein solches Verkehrsgutachten die falsche Adresse.“ Der richtige Adressat sei der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Gleichzeitig machte Härle deutlich, dass über eine Erweiterung des Gewerbegebiets allein der Gemeinderat entscheide. Es gebe keinerlei Verpflichtung für die Gemeinde, die Raumplanung des Regionalverbandes umzusetzen.

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2021 Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Im kommenden Jahr stehe die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre an. Darin lege die Gemeinde ihre Raumplanung fest. Dies hielt Härle für den richtigen Zeitpunkt für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens. Er signalisierte, dem Gemeinderat den geltenden Flächennutzungsplan einmal vorzulegen, um darzustellen, was von den darin ausgewiesenen Bauflächen bis heute realisiert worden sei.

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GoL: Belastung der Bürger bei Verkehrsgutachten im Fokus

Petra Herter (CDU) sprach sich gegen ein Verkehrsgutachten zum jetzigen Zeitpunkt aus. „Wir würden“, so argumentierte sie, „ein Gutachten in Auftrag geben, das die Bebauung von Flächen beinhaltet, die der Gemeinde gar nicht gehören.“ Im Hinblick auf die Erweiterung des Gewerbegebiets hielt sie dies für ein fatales Signal an die Bevölkerung. Ulrike Lenski (GoL) erklärte, dass es der GoL bei dem Verkehrsgutachten nicht um die Feststellung der Belastbarkeit der Straßen gehe, sondern um die Belastung der Bürger.

Antrag geht nun an den Regionalverband

Henriette Fiedler (FWV) wollte das Gutachten als Grundlage für weitere Bauleitplanungen der Gemeinde verstanden wissen. Sie schlug vor, den Antrag der GoL an den Regionalverband weiterzuleiten. Wenn dieser die Erstellung eines Gutachtens ablehne, könne immer noch die Gemeinde den Auftrag vergeben. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.