Der Naturstrand und der angrenzende Uferbereich zwischen dem Ost- und dem Westhafen in Sipplingen werden ab sofort jeden Freitag, Samstag und Sonntag von 11 bis 17 Uhr gesperrt. Damit will die Gemeinde einer Überfüllung des Strands und so auch einer Ausbreitung von Covid-19 vorbeugen. Badegäste, welche die Morgenstunden zum Schwimmen nutzten, müssen dann um 11 Uhr das Gelände verlassen.

Sperrung gilt zunächst bis 15. September

Diese Allgemeinverfügung der Gemeinde zur zeitweisen Sperrung wie schon zu Ostern gilt zunächst bis 15. September. Das teilte die Gemeindeverwaltung mit. Bürgermeister Oliver Gortat behält sich vor, die Sperrung kurzfristig auch für Montag bis Donnerstag umzusetzen, sofern festgestellt wird, dass auch da die Mindestabstände in Bezug auf die Corona-Verordnungen nicht mehr eingehalten werden können. Die Gastronomiebetriebe, Kioske sowie die Funsportarena und die Charterschiffe bleiben jedoch jederzeit zugänglich.

Wo derzeit am Sipplinger Uferweg noch ein Transparent daran erinnert, den Abstand einzuhalten, wird ab dem kommenden Wochenende von 11 ...
Wo derzeit am Sipplinger Uferweg noch ein Transparent daran erinnert, den Abstand einzuhalten, wird ab dem kommenden Wochenende von 11 bis 17 Uhr komplett gesperrt. | Bild: Holger Kleinstück

Geforderter Mindestabstand wird teils kaum noch eingehalten

Hintergrund für die Sperrung sind der insbesondere an Wochenende übervolle Naturbadestrand und der angrenzende Uferbereich: Der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern wird hier teilweise kaum noch eingehalten oder kann durch den Gemeindevollzugsdienst nicht mehr geregelt werden. Anders als in vielen Freibädern am Bodensee, wo die Zahl der Besucher coronabedingt begrenzt ist, sind die Badestellen in der Gemeinde frei zugänglich, was zu einem verstärkten Besucherandrang führt.

Oliver Gortat, Bürgermeister: „Aufgrund der Situation der letzten Wochen ist dies nun leider meine Antwort auf die nicht ...
Oliver Gortat, Bürgermeister: „Aufgrund der Situation der letzten Wochen ist dies nun leider meine Antwort auf die nicht wahrgenommene Eigenverantwortung vieler Besucher unserer traumhaften Uferanlagen von Sipplingen.“ | Bild: SÜDKURIER

Oliver Gortat sagt, diese Entwicklung bereite ihm große Sorgen. „Das betrübt mich und macht mich zugleich auch wütend. Denn aufgrund der Situation der letzten Wochen ist dies nun leider meine Antwort auf die nicht wahrgenommene Eigenverantwortung vieler Besucher unserer traumhaften Uferanlagen von Sipplingen.“ Polizei und Gemeindevollzugsdienst werden das Betretungsverbot kontrollieren und Verstöße ausnahmslos anzeigen, kündigte der Bürgermeister an. „Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße von mindestens 100 Euro geahndet werden.“

Gortat: Appelle haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht

Bereits in der Sitzung vorige Woche hatte sich der Gemeinderat für die Sperrung an Wochenenden ausgesprochen. Gortat hatte mitgeteilt, dass man derzeit mit Bannern an die Eigenverantwortung der Gäste appelliere. Doch habe man in den zurückliegenden Wochen feststellen müssen, dass sämtliche Appelle nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten. „Wie können wird dieser bedenklichen Entwicklung begegnen und im Hinblick auf die Sommerferien agieren?“, fragte Gortat im Ratsgremium.

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Gemeinderat stimmt Sperrung von Freitag bis Sonntag zu

Die Räte sprach sich schließlich dagegen aus, den Badebereich jeden Tag von 11 bis 17 Uhr zu sperren, sondern hielten dies lediglich von Freitag bis Sonntag für ratsam. „Das trifft in der Tat alle, also Tagesbesucher, Feriengäste und Einheimische“, erklärte Hauptamtsleiter Ulrich Sulger gegenüber dem SÜDKURIER. Mit der Sperrung erhofft man sich gleichzeitig eine Eindämmung des Parkproblems.

Ist die Gemeinde im Falle eines Unfalls an einer offenen Badestelle versichert?

Darüber hinaus gibt es Unklarheiten in Bezug auf haftungs- und strafrechtliche Gegebenheiten beim Naturstrand und Uferbereich. Bei der Badestelle handle es sich um eine seit Jahren eintrittsfreie Bademöglichkeit, sagte Sulger. „Mit großer Wahrscheinlichkeit und zum größtmöglichen Schutz“ sei die Gemeinde über den Badischen Gemeindeversicherungsverband zumindest für den nächsten Schadensfall für Personen und gegebenenfalls für Sachschäden innerhalb der Badestelle versichert.

Betrieb der Badestelle sollte aufgrund der Rechtssprechung geändert werden

„Aber so wie es aussieht, besteht für den Bürgermeister, für Mitarbeiter innerhalb der Verwaltung und auch für kommunale Entscheidungsträger eine strafrechtliche Relevanz, falls im Bereich der Badestelle eine Person verletzt wird oder ums Leben kommt“, sagte Sulger. Er regte an, aufgrund der Rechtssprechung den Betrieb der Badestelle grundsätzlich zu überdenken und baldmöglichst zu ändern.

Auch Verpachtung der Badestelle käme wieder in Betracht

Denn mit den Angeboten wie Badesteg, Umkleiden, Spielmöglichkeiten, öffentliche Toiletten und Duschen, die die Gemeinde zur Verfügung stelle, werde offensichtlich eine Gefahrenstelle im Sinne dieser Rechtsprechung geschaffen. Auch eine Verpachtung der Badestelle mit Übertragung der Verkehrssicherheitspflicht auf den Pächter komme wieder in Betracht. Der Hauptamtsleiter verwies darauf, dass immer mehr Kommunen Badestellen einzäunten beziehungsweise absperrten. Die Rechtslage sei sehr komplex.

Frage, ob DLRG zusätzliche Einsatzzeiten leisten kann

Das Gremium war sich einig, dass aufgrund der besonderen Gegebenheiten ein Gutachten zur Definition der Gefahrenlage und der rechtlichen Auswirkungen in Auftrag gegeben werden soll. Durch vermehrte Kontrollgänge und geeignete Maßnahmen sollen beim Badesteg und den Treppen Unfallgefahren erkannt und gemindert oder beseitigt werden. Des Weiteren wird mit der Ortsgruppe der DLRG geklärt, ob diese zusätzliche Einsatzzeiten leisten kann. DLRG-Vorsitzender Karl-Heinz Rimmele hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitglieder ihren Dienst ehrenamtlich leisteten, was nicht von jedem Badegast honoriert werde.