Snoopy, ein kleiner weißer Hund, spielte immer auf dem Seesportplatz mit seinem blauen Treibball. Sowohl die Überlinger als auch die Touristen waren von dem sportlichen Bolonka Zwetna begeistert, der auf dem Rasen unangeleint seine Runden drehte und zur Abkühlung in den Bodensee hüpfte. Nun hat es sich für Snoopy und Frauchen Sonja Mansfeldt ausgespielt – zumindest auf dem Seesportplatz.

Nachdem im SÜDKURIER der Bericht „Ein Hund und sein Ball“ erschienen war, erhielt Mansfeldt nach eigenen Angaben viele positive Rückmeldungen, wurde aber auch von einem Polizeibeamten angesprochen. Dieser habe sie „sehr nett“ darauf hingewiesen, dass Hunde aus hygienischen Gründen nicht auf dem Seesportplatz erlaubt seien, berichtet die Hundebesitzerin. Eigentlich hatte sie sich im Polizeirevier das OK dazu eingeholt, dort mit Snoopy zu spielen. Laut Mansfeldt erklärte der Polizist aber nun, dass es sich offenbar um eine Falschinformation gehandelt habe.
Aus hygienischen Gründen
Günter Hornstein, Leiter des Polizeireviers, erklärt auf Nachfrage, dass ihm der Fall nur durch den SÜDKURIER bekannt sei. In Überlingen gebe es keinen grundsätzlichen Leinenzwang, sagt der Revierleiter, verweist jedoch auf die Polizeiverordnung der Stadt. Diese regelt sowohl die Leinenpflicht für Hunde als auch ihren Zugang zu Grünflächen. Die Pressestelle der Stadt Überlingen bestätigt: „Hunde sind aus hygienischen Gründen auf Sportplätzen der Stadt Überlingen grundsätzlich nicht erlaubt und werden dort auch nicht geduldet, um Präzedenzfälle zu vermeiden und die Inhalte der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Überlingen umzusetzen.“ Im Fall des Seesportplatzes habe man Kenntnis über die Belegung durch Kinder- und Jugendmannschaften des FC Überlingens, „weswegen wir hier zusätzlich konkurrierende Interessen erkennen“.
Ein Schild, das dies kommuniziert, ist nicht vorhanden. „Es gibt am Seesportplatz kein Schild, das die Nutzung regelt. Dies war bislang auch nicht notwendig, da öffentliche Nutzungsansprüche (zum Beispiel Feierabendfußballer) und genehmigte Nutzungen (zum Beispiel Kinder- und Jugendfußball) harmonisch nebeneinander funktioniert haben. Wir wollen bewusst nicht überall ordnend agieren“, teilt die städtische Pressestelle mit. Am Sportplatz „Ob den Mühlen“ sei aufgrund von häufiger auftretendem Fehlverhalten ein entsprechendes Schild notwendig gewesen, das allgemeine Regeln und Nutzungszeiten beinhaltet habe. „Es existiert lediglich am Kinderspielplatz Jahnstraße/Seestraße ein Schild, das ebenfalls die Vorgaben der Polizeiverordnung beinhaltet“, so die Pressestelle.
Platz im Hinterland gesucht
Sonja Mansfeldt sagt, dass sie erst nach einem Spaziergang mit Snoopy auf den Seesportplatz gegangen sei – für eine halbe Stunde – und auch nur, wenn niemand anderes dort gewesen sei. „Wir haben nicht so einen großen Garten und müssen uns jetzt im Hinterland irgendwas suchen“, erklärt die Hundebesitzerin. Auf den Seesportplatz wird sie nicht mehr gehen. Auch weil ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro droht. Die Pressestelle berichtet: „Bei einem Verstoß gegen das oben genannte Verbot droht bei einem Erstverstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung der Gesamtumstände, die grundsätzlich vorgenommen wird.“ Bei Snoopy und Frauchen Sonja Mansfeldt blieb es beim Hinweis, den Seesportplatz nicht mehr zu besuchen.
Und wie verhält es sich mit der Leinenpflicht? Laut Pressestelle gilt diese in Überlingen in Grün- und Erholungsanlagen. Grundsätzlich seien Tiere, und damit auch Hunde, so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder belästigt werde. „Außerhalb von Grün-und Erholungsanlagen dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen“, heißt es weiter. Einen Freibereich, der nur für Hunde gedacht ist, gibt es im Stadtgebiet nicht. Sonja Mansfeldt würde sich einen solchen wünschen: „Es fehlt eine eingezäunte Wiese in Überlingen, wo sich Hunde auspowern können“, bedauert Snoopys Frauchen.