Idyllischer könnte die Lage des Dörfleins Brachenreuthe kaum sein, am Waldrand zwischen Weiden und Obstanlagen gelegen, mit Blick auf den See. Hier hatte sich die erste sonderpädagogische Camphill-Einrichtung am Bodensee bereits 1958 im Bereich des Hofguts, das bis heute fortbesteht, niedergelassen und seitdem förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler in einem Internat betreut.

Lange in der Öffentlichkeit als Heimsonderschule bezeichnet, lautet die offizielle Bezeichnung nach dem Schulgesetz schon seit 2016 „Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat“. Träger des privaten Bildungs- und Förderangebots ist der Verein Camphill Schulgemeinschaften Bodensee. Geleitet wird die Einrichtung in Brachenreuthe von Thomas Happe. Weitere Standorte des Trägers befinden sich in Frickingen-Bruckfelden und in Heiligenberg-Föhrenbühl.

Bauliche Entwicklung ist stark eingeschränkt

Die idyllische Lage hat allerdings auch eine Kehrseite. „Das Dorf ist quasi umzingelt von einem regionalen Grünzug“, betonte Architekt Helmut Hornstein, als er im Bauausschuss und im Gemeinderat einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung erläuterte. Die Belange des angrenzenden Biotopverbundes und der Streuobstwiesen seien durch die Änderungen nicht tangiert. Was die bauliche Entwicklung zum anderen stark einschränke.

Blick in die Schulgemeinschaft Camphill in Brachenreuthe.
Blick in die Schulgemeinschaft Camphill in Brachenreuthe. | Bild: Camphill Schulgemeinschaft

Aus diesem Grund sieht der Entwurf zur Änderung nur an einer einzigen Stelle eine minimale Erweiterung des Geltungsbereichs nach außen vor. Da die aktuellen Entwicklungsmöglichkeiten jedoch nicht mehr bedarfsgerecht seien, sollen diese nun im Innenbereich des stark begrünten Dörfleins geschaffen werden. Zum einen durch die Ausweisung eines einzigen neuen Baufeldes am Südwestrand der Siedlung, zum anderen durch Erweiterungsmöglichkeiten für Bestandsgebäude.

Neue Kinderbetreuungseinrichtung geplant

Der letzte markante Neubau inmitten des Siedlungsareals wurde 2014 fertiggestellt. Das jetzt ausgewiesene neue Baufenster solle für eine Kinderbetreuungseinrichtung genutzt werden. „Das Dorf hat die Atmosphäre eines ganz heimeligen Ortes“, beschreibt es Hornstein. Diese soll auch weitgehend erhalten bleiben. Lediglich am Ostrand habe man eine gewisse Abrundung vorgenommen. Die Baufenster orientierten sich mit der erwähnten Ausnahme am Bestand, erklärte der Planer, sie seien lediglich „großzügiger und flexibler ausgelegt“, wie er sagte. So bestehe sowohl die Möglichkeit, die Gebäude nach Bedarf zu erweitern, als auch die Schaffung von Neubauten an gleicher Stelle mit einem etwas größeren Bauvolumen.

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Hofladen und Gastronomie sollen Außenstehende anziehen

Erweitert sind auch die zulässigen Nutzungsmöglichkeiten, die neben schulischen Zwecken und dem Betreuungsbedarf auch Spiel- und Sportflächen, Wohnungen für Mitarbeitende oder Ferienaufenthalte für Familien beinhalten. Zudem sind therapeutische Zwecke explizit zulässig. Dies führe auch zu einer größeren Gebäudehöhe trotz einer festgesetzten Beschränkung auf zwei Vollgeschosse. Wobei sich aufgrund der starken Geländeneigung und einer flexiblen Dachform gegebenenfalls noch zusätzliche Hanggeschosse realisieren ließen, erklärte der Planer.

Erhalten bleiben soll auf jeden Fall die landwirtschaftliche Nutzung auf dem Hofgut. Als Neuerung vorgesehen sind ein Hofcafé in Form einer kleinen gastronomischen Einrichtung und ein Hofladen, die auch Außenstehende nach Brachenreuthe locken sollen und damit „zu einer gewissen Inklusion beitragen“, wie Hornstein formulierte. Dem Änderungsentwurf für den Bebauungsplan stimmte der Gemeinderat ebenso einhellig zu, wie dem Abschluss eines städtbaulichen Vertrags mit der Kommune, auf dessen Grundlage der Vorhabenträger sämtliche Planungskosten übernimmt.