Stefan Hilser und Martin Baur

Pino Arena betreibt unter anderem am Überlinger Landungsplatz eine Pizzeria. Jetzt, in der Corona-Krise, in der er seine Gaststätte schließen musste, hat er viel Zeit hat, um auf Uferpromenade und See zu blicken. Er kennt die Besucherströme. Ja, sagt er, wenn die Stadt die Uferpromenade nicht abgesperrt hätte, wären da jetzt viele Passanten. „Jetzt“, das war am Freitagnachmittag, eine Stunde, nachdem das Verbot in Kraft trat. Das Betretungsverbot gilt an Wochenenden und an Feiertagen, zunächst bis 20. April. An Wochentagen bleiben die Gitter stehen, einzelne Durchlässe werden aber geöffnet.

Stadt rechnet mit „Ansturm“

Die Stadtverwaltung rechnete mit einem „Ansturm“ an Besuchern und verweist auf zurückliegende Wochenende bei gutem Wetter und auf die Erfahrungen aus den Vorjahren, was den Osterreiseverkehr betrifft. „Die geforderten und notwendigen Sicherheitsabstände könnten bei Weitem nicht eingehalten werden“, fürchtete sie und sperrte ab. Die Sperrzone liegt zwischen Mantel- und Gondelehafen. Dieser Abschnitt wird mitunter als die schönste Promenade am ganzen See bezeichnet.

Auch Sipplingen droht mit 25.000 Euro Bußgeld

In Sipplingen die gleiche Entscheidung. Das Verbot dort erstreckt sich über die gesamte Uferanlage, vom Osthafen bis zum Westhafen. Wie in Überlingen, so droht auch dort bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Unter der Woche bleibt geöffnet. Doch kündigt Bürgermeister Gortat bereits an: Wenn sich die Menschen bei ihrem Spaziergang nicht an die Vorschriften der Konktaktsperre halten und mindestens 1,5 Meter Abstand zum nächsten wahren, dann sperre man auch unter der Woche.

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Rechtsanwalt sieht Angriff auf Grundrechte

Der Überlinger Rechtsanwalt Hermann-Josef Faupel legt Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt ein. „Sie greift in meine Grundrechte der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit und der Unantastbarkeit meiner individuellen Freiheit ein“, argumentiert er. Er verweist auf das Infektionsschutzgesetz, das nur dann eine Grundlage biete, wenn er krank oder verdächtig wäre. „Ich bin gesund und von der Verfügung nicht betroffen“, schreibt er an die Stadt, der er gleichsam einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorwirft. Sie unternehme gegen Menschenansammlungen an anderer Stelle der Stadt, wie im Strandweg, nichts. Das ist insofern allerdings nicht zutreffend, als auch dort die Abstandsregelungen laut Corona-Verordnung eingehalten werden müssen und von der Polizei kontrolliert werden.

Auch Pino Arena beobachtete, wie sich Besucherströme verlagern. „Die Menschen wollen an die frische Luft. Es sagt niemand, das sei ungesund.“

Bild 1: Die schönste Promenade am See: Zu! Und was meint Pino Arena?
Bild: Müller, Cornelia