Der Gemeinderat hat sich am Mittwochabend einstimmig für eine Verschiebung der Landesgartenschau auf das Jahr 2021 ausgesprochen. Eine Öffnung des Geländes außerhalb der eigentlichen LGS ist nicht vorgesehen. Das letzte Wort liegt jetzt beim Land.
OB: Es fließen Tränen
Die aktuelle Corona-Krise und die Folgen für Überlingen seien nicht nur zum Heulen, „bei manchen fließen auch tatsächlich Tränen“, sagte Oberbürgermeister Jan Zeitler zu Beginn der Sitzung, die am Mittwoch im Kursaal stattfand. Damit Räte und Besucher die nötigen Sicherheitsabstände einhalten konnten, fand diese historische Sitzung nicht im historischen Ratssaal statt.
Auftrag an die Stadt zu Verhandlungen
Im Ergebnis beauftragte der Gemeinderat die Stadt und die LGS GmbH einstimmig damit, mit dem Land konkret in Verhandlungen für eine Verschiebung auf das nächste Jahr zu treten. „Großveranstaltungen„ sind in der Corona-Krise bis Ende August verboten. Zwar fehlt eine Defintion des Begriffs „Großveranstaltung„ bislang, doch schon die Abstandsregeln ließen sich beim erwarteten Besucherandrang nicht erfüllen.

Das Land ist Ausrichter der LGS
Ganz offiziell ist das Land Ausrichter der Landesgartenschau, entsprechende Zuschüsse an die Stadt waren bis Ende dieses Jahres befristet. Somit muss das letzte Wort über eine definitive Verschiebung in Stuttgart gesprochen werden. Die Signale von dort waren entsprechend, das dürfte nur noch Formsache sein.
Erwartetes Defizit fast 6 Millionen Euro
Das Defizit durch eine Verschiebung auf 2021 wurde von LGS-Geschäftsführer Roland Leitner auf rund 5,8 Millionen Euro taxiert. Die Summe setzt sich aus Mehrausgaben zum Beispiel für Personal und erneut nötiges Marketing sowie aus Mindereinnahmen durch einen geringeren Kartenverkauf zusammen.
Mehrere unterschiedlich teure Szenarien
Dem Land werden zur Entscheidung nun mehrere Szenarien vorgelegt. In etwa gleich teuer käme eine Eröffnung Ende Mai dieses Jahres, die aber nur theoretisch noch möglich wäre. Mit Blick auf eine kürzere Ausstellungsdauer und damit weiter sinkenden Eintrittsgeldern würde sich das Defizit auf laut Leitner auf fast 6,8 Millionen Euro bei einer Eröffnung Ende Juni summieren, sowie auf 8,5 Millionen Euro, wenn die LGS Ende Juli eröffnet würde und dann nur noch 84 Tage lang dauern würde.
Das Land Baden-Württemberg sagte finanzielle Unterstützung fest zu. Während der Gemeinderatssitzung rief Landwirtschafts-Minister Peter Hauk bei OB Jan Zeitler an und kündigte an, dass sich das Land mit einem Drittel an den durch die Verschiebung entstehenden Kosten beteiligen werde, ein weiteres Drittel komme aus einem kommunalen Sonderfonds, ein Drittel bliebe demnach an Überlingen hängen.
Definitiv ist noch nicht darüber entschieden, ob das Gelände bis zum möglichen Termin am 9. April 2021 geschlossen bleibt. Einmütig sprachen sich Räte, OB Zeitler und LGS-Geschäftsführer Leitner aber dafür aus. Stadtkämmerer Stefan Krause argumentierte darüber hinaus damit, dass laut Steuergesetzgebung 2,9 Millionen Euro an Steuererleichterungen zurückzahlen müsste, die mit dem Privileg einer LGS verbunden waren. Es gebe auch in Krisenzeiten keinen Ausnahmetatbestand, der es erlauben würde, bundeseinheitliche Steuergesetze zu umgehen.
Gegen eine Öffnung vorab spricht laut Leitner außerdem, dass die Abstandsregeln bei einem erwartbaren Besucheransturm nicht eingehalten werden könnten. Zudem erzeuge es nur Frust, da das Gelände schon aus finanziellen Gründen nicht in dem Maße gepflegt und mit einem Wechselflor bepflanzt werden könnte, wie dies bei einer LGS der Fall gewesen wäre.
Wie geht es nun weiter?
Oberbürgermeister Jan Zeitler wird in den nächsten Tagen und Wochen weiter intensive Gespräche mit den Verantwortlichen in Stuttgart führen. „Telefonisch gibt es bereits die Zusicherung, dass auch bei einer Verschiebung auf 2021 die Fördermittel nicht gefährdet sind“, teilte die LGS mit.
In den Verhandlungen mit dem Land kann sich Überlingen (noch) nicht offiziell auf die Corona-Verordnung beziehen. In einer Pressekonferenz erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 16. April, dass Großveranstaltungen bis einschließlich 31. August untersagt würden, analog der Handlungsleitlinien der Bundeskanzlerin vom 15. April. Diese Leitlinien haben allerdings keinen verbindlichen Charakter und werden in den jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder in geltendes Recht umgesetzt. „Obwohl eine Definition von Großveranstaltungen durch das Land Baden-Württemberg derzeit noch aussteht, gehen wir davon aus, dass die Landesgartenschau eine Großveranstaltung ist“, so Oberbürgermeister Jan Zeitler. „Selbst wenn die Stadt allein entscheiden könnte, fehlte im Augenblick jegliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen bei der Landesgartenschau.“
Sehr kritisch betrachtet wird eine Geländeöffnung, egal ob mit bereits gelösten Tickets oder bei freiem Eintritt, vor der Eröffnung der Landesgartenschau. „Dies ist nach unserem Dafürhalten in der augenblicklichen Lage nicht möglich“, so LGS-Geschäftsführerin Edith Heppeler.
Kritisch wird eine Öffnung vorab auch wegen der Besonderheit der Überlinger Gartenschau gesehen, die in teilweise relativ kleinen Parzellen über die Stadt verteilt ist. „Infrage käme ohnedies nur der Uferpark“, so Edith Heppeler. „Und selbst hier“, ergänzt Roland Leitner, „können wir die laut Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Abstände nicht einhalten. Die Wege sind zu schmal für den Begegnungsverkehr. Wir haben ein langgestrecktes schmales Gelände und zum Teil schmale Wege ohne Ausweichmöglichkeiten. In Teilbereichen gibt es nur einen Weg mit zwangsläufigem Gegenverkehr. Es gib viele Begegnungs- und Knotenpunkte und wenig Ausweichflächen.“
Tickets für fast 60 000 Personen bereits verkauft
Nur Einheimischen oder Kartenbesitzern den Zutritt zum Gelände zu gestatten, sei aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich. Die Landesgartenschau habe bis heute rund 17 000 Dauerkarten und rund 40 000 Einzeltickets verkauft. „Nach unserer Auffassung hätte dann jeder Kartenbesitzer einen Anspruch, das Gelände schon zu sehen. Wie sollte das gehen in der momentanen Corona-Lage,“ so Leitner. Generell behalten alle Karten ihre Gültigkeit.