Dieser Tage landen die Steuerbescheide im Briefkasten: Die Stadt Überlingen hat sie am 10. Januar verschickt. Manche Grundstückseigentümer wird es vom Hocker hauen, wenn sie den Briefumschlag öffnen, entweder aus Gram oder aus Freude. Entweder zählen sie zu den Verlierern oder den Gewinnern der Grundsteuerreform. Der Unterschied macht mehrere Tausend Euro aus, jährlich.
Die Steuerreform war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Einheitswerte als ungerecht erachtete. Heraus kam eine Grundsteuer, die sich am Wert eines Grundstücks bemisst. Und da sind die Preisunterschiede in Überlingen so groß wie wohl kaum irgendwo sonst in der Bundesrepublik.
In Seeuferlage liegt der Bodenrichtwert bei 2800 Euro pro Quadratmeter, im Ortskern des Überlinger Teilorts Bonndorf dagegen nur bei 150 Euro. Die Differenz liegt beim 18,7-fachen. Der Grundstücksbesitzer am See zahlt pro Quadratmeter künftig also das 18,7-fache von dem, was in Bonndorf fällig wird. Bei einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück macht das am See 3670 Euro pro Jahr, in Bonndorf dagegen nur 196 Euro.
Drei Beispiele, erstens: die Luxuslage
Die höchste Grundsteuer zahlen ab diesem Jahr in Überlingen die Eigentümer der Grundstücke im Strandweg, in der Straße Zum Hecht in Nußdorf, sowie in jenem Abschnitt der Bahnhofstraße, der im neuen Uferpark mündet. Hier gibt es auch Grundstücke von über 2500 Quadratmetern, deren Eigentümer zahlen künftig rund 10.000 Euro an die Stadt, und zwar jährlich. Es handelt sich um das Zigfache dessen, was bisher fällig war.
Aber nicht alle die, die in Luxuslage leben, führen ein luxuriöses Leben. Manche wohnen in kleineren, älteren und sanierungsbedürftigen Häusern auf großen Grundstücken. Sie erfüllen damit genau das, was sich die Öffentlichkeit von einem pittoresken Erscheinungsbild Überlingens wünscht – die Bewahrung des alten Ortsbildes. Gegen das Villensterben, für den Erhalt von schmucken Häuschen mit Grün drumherum. Es meldeten sich schon Anwohner, die, historisch bedingt, in guter Lage leben, aber ihr Geld eigentlich in die Sanierung der Häuser stecken müssten. Oberbürgermeister Jan Zeitler erkannte an, dass es ‚einige wenige extreme Einzelfälle‘ gebe. Mit ihnen sei die Kämmerei in Kontakt. Aber, so betonte es Zeitler, die Stadt sei an die Gesetzeslage gebunden.
Drei Beispiele, zweitens: die Wohnblocks
Weniger teuer wohnt es sich in Überlingen am Burgberg. Dort liegt der Bodenrichtwert bei 675 Euro. Das heißt, ein Grundstück mit einer Größe von 1000 Quadratmetern wird fortan mit 884 Euro besteuert. Nehmen wir das Beispiel der Hochhäuser am Schatzberg. Angenommen, ein Grundstück ist dort 5000 Quadratmeter groß, auf ihm steht aber ein Haus mit 30 Wohnungen, so beträgt die Steuer pro Wohnung nur noch 147 Euro. An diesem Beispiel zeigt sich, dass Mehrfamilienhäuser begünstigt werden. Das war Ziel der Reform.
Wichtige Fragen rund um die Steuerreform

Drei Beispiele, drittens: das Landleben
Die Grundstückspreise in den Wohngebieten der Teilorte von Überlingen sind in den letzten Jahren zwar auch gestiegen. Aber weniger stark als bei den Grundstücken mit See- und Alpenblick. Je weiter die Teilorte von der Kernstadt entfernt sind, umso günstiger wird es. Eine mittlere Lage nimmt dabei Bambergen ein. Das Wohngebiet „Im Kirchleösch“ beispielsweise wird mit einem Bodenrichtwert von 350 Euro taxiert. Um beim fiktiven Beispiel eines 1000 Quadratmeter großen Grundstücks zu bleiben, so müssen dessen Eigentümer jährlich 458 Euro bezahlen, rund die Hälfte von dem, was sie bisher bezahlt haben.