Die drei Überlinger Strandbäder Ost, West und Nußdorf sowie die Bodensee-Therme dürfen den Bäderbetrieb unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen wieder aufnehmen. Darüber informierte die Stadt in einer am Mittwoch, 10. Juni, verbreiteten Pressemitteilung.

Therme und Westbad öffnen am 17. Juni
Die Bodensee-Therme und das Strandbad West öffnen laut Stadt am Mittwoch, 17. Juni, ihre Pforten. „Wir freuen uns, nun endlich in die Sommersaison zu starten, nachdem mittlerweile auch die Umbaumaßnahmen in der Bodensee-Therme abgeschlossen sind.“, wird Betriebsleiter Peter Koop in der Mitteilung zitiert. Und: „Den Infektionsschutz zu wahren, hat für uns gegenüber unseren Gästen als auch gegenüber unseren Mitarbeitern höchste Priorität. Alle Maßnahmen werden so umgesetzt, dass unsere Gäste dennoch die gewohnte Wohlfühlatmosphäre genießen können.“

Warteschlangen müssen vermieden werden
Für einen Besuch in einem der beiden Bäder sei vorab sowohl ein Termin als auch das Eintrittsticket über das Online-Buchungssystem zu reservieren: Die Adressen: www.bodensee-therme.de und www.strandbad-west.de. Koop dazu: „Das Buchungssystem bietet einen zusätzlichen Service für unsere Gäste: Zum einen werden lange Warteschlangen an den Eingängen vermieden, zum anderen hat der Gast die Sicherheit, in der maximal zulässigen Personenzahl vorgesehen zu sein.“ Das Buchungssystem wird laut Stadt derzeit noch eingerichtet, es werde pünktlich zur Öffnung am 17. Juni zur Verfügung stehen.

Ostbad und Nussdorf dürfen ab sofort öffnen
Das Strandbad Nußdorf darf bereits am Donnerstag, 11. Juni, und das Strandbad Ost am Freitag, 12. Juni, öffnen, sofern das Wetter mitspiele und die Temperaturen in sommerliche Höhe stiegen, schreibt die Pressestelle weiter. Die Einhaltung der maximalen Personenzahl werde im Ostbad und in Nußdorf ohne vorherige Anmeldung durch Abzählen am Ein- und Ausgang geregelt. Aufgrund des Online-Buchungssystems bietet das Strandbad West in diesem Sommer keine Saisonkarte an. Für das Strandbad Ost und das Strandbad Nußdorf können Saisonkarten erworben werden, die für das jeweilige Strandbad gelten.
Grundlage ist „Corona-Verordnung Sportstätten“ vom 4. Juni
Basis für die Öffnung ist laut Stadt die „Corona-Verordnung Sportstätten“ der Landesregierung vom 4. Juni, die erlaubt, dass Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder unter entsprechenden Voraussetzungen wieder betrieben werden dürften. Die Anzahl der Personen müsse beschränkt bleiben, für die Einhaltung der Abstandsgebote gesorgt und Zu- und Ausstiege aus Becken und See voneinander getrennt werden. Warteschlangen seien zu vermeiden. Dies gelte sowohl für den Zutritt zu den Bädern und den sanitären Anlagen als auch für Sprungtürme, Wasserrutschen und ähnliche Attraktionen.
Für das jeweilige Gastronomieangebot gelten die Vorschriften der „Corona-Verordnung Gaststätten“, für die Benutzung der Saunen in der Bodensee-Therme die Vorschriften der „Corona-Verordnung Saunen“. In allen drei Überlinger Strandbädern sind die Restaurants geöffnet und können unabhängig von Bäderbetrieb und Wetter besucht werden.