Während Länder wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Öffnung von Freibädern unter Auflagen wieder zulassen, gibt es für die Strandbäder in der Region bisher noch keine Perspektive für eine Öffnung. Schwimmbäder sollen ab dem 2. Juni lediglich dazu geöffnet werden, Schwimmkurse durchführen zu können.
Eine Lenkungsgruppe der Landesregierung strebt aber erste Lockerungen ab dem 6. Juni an. Ganz einheitlich sind die Regelungen in der Region dennoch nicht. Denn während in den meisten Kommunen die Strandbäder entlang des Bodensees bislang geschlossen bleiben, haben einige Kommunen ihre vormals gesperrten Liegewiesen wieder freigegeben. Frei zugängliche Uferbereiche bleiben überall erst einmal geöffnet. Indessen sind sich die Kommunen einig: Sollte es vermehrt zu Verstößen gegen die Corona-Verordnung kommen, müssen die freien Flächen wieder gesperrt werden.
Diese Sperrungen wurden aufgehoben
Während in Meersburg, Überlingen und Hagnau die Strandbäder noch dicht sind, wurde die Liegewiese vor dem Naturstrandbad in Uhldingen-Mühlhofen, die etliche Wochen lang geschlossen war, inzwischen wieder geöffnet, so Philipp Fritz von der Gemeinde. Damit es an dieser Stelle jedoch nicht zu Menschenansammlungen komme, sei der Gemeindevollzugsdienst präsent. „Er wird die Menschen gezielt ansprechen, kontrollieren und wenn notwendig, Verstöße zur Anzeige bringen. Wir setzen hier aber in erster Linie auf den Dialog“, so Fritz. Sollte das nicht ausreichen, sei auch ein Badeverbot denkbar, „wird aber das wirklich allerletzte Mittel sein“, sagt der Mann aus dem Ordnungsamt.

Ebenfalls geöffnet bleiben das Naturstrandbad im Uferbereich von Sipplingen sowie das Naturstrandbad Süßenmühle zwischen Sipplingen und Überlingen. Vor Ostern wurde beides zeitweise gesperrt, ist seit einigen Wochen aber wieder für Besucher geöffnet. Doch auch hier gilt: Besucherströme werden beobachtet. Sollten Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden, ist denkbar, den Uferabschnitt an Feiertagen und Wochenenden wieder zu sperren, so Alexandra Haberger von der Gemeinde Sipplingen.
Diese Bäder sind noch gesperrt
Das Meersburger Freibad bleibt hingegen bis auf Weitere geschlossen. Erst, wenn das Land eine Entscheidung über die Öffnung der Bäder fasse, soll das Bad wieder öffnen. „Sollte es dann soweit kommen, so wird unsere Geschäftsführung mit seinen Mitarbeitern bis zu dem Zeitpunkt ein Sicherheitskonzept erarbeiten, welches den dann gültigen Vorgaben entsprechen wird. Wir gehen zum heutigen Zeitpunkt von reduzierten Besucherkapazitäten aus“, so Bürgermeister Robert Scherer.
Auch in Überlingen gibt es derzeit keine Perspektive für die Öffnung der drei Strandbäder: Strandbad West, Ostbad und das Strandbad in Nußdorf. Uwe Gericke vom Strandbad in Nußdorf sagt: „Die Liegewiesen sind weiter geschlossen. Wann wir sie wieder freigeben können, wissen wir nicht.“ Geöffnet sei allerdings die Gastronomie, sowie die Terrasse. Damit zumindest der Spielplatz des Strandbades von den Kindern genutzt werden kann, sei dieser eingezäunt und ebenfalls freigegeben worden. Ähnlich sieht die Situation im Ostbad aus. Der Spielplatz und die Gastronomie sind geöffnet. Cengiz Aktas sagt: „Ich habe die halbe Wiese abgesperrt, die andere Hälfte habe ich bestuhlt und zu einem großen Garten gemacht.“ Baden sei dort aber immer noch verboten.
Sprung ins Wasser erlaubt – Badeaufenthalt verboten
An frei zugänglichen Stellen in Überlingen ist ein Sprung in den See weiterhin möglich. Verstöße gegen die Corona-Verordnung würden aber zur Anzeige gebracht, so die Pressestelle der Stadt auf Anfrage des SÜDKURIER. Ein ausgiebiger Badeaufenthalt sei auf öffentlichen Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen und dem Bereich der Uferpromenade in Überlingen ohnehin nicht erlaubt. Denn „‘Lagern“ sei in Überlingen verboten und darunter zähle auch das Ausbreiten eines Handtuchs im Gras. Trotzdem betont die Stadt: „Allgemeine Badeverbote sind derzeit nicht angedacht. Sollte der Andrang so hoch sein, dass das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, behält es sich die Stadt jedoch vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.“ Die Stadt hoffe jedoch, darauf nicht zurück greifen zu müssen.

Abstand muss eingehalten werden
Während auch in Hagnau das Baden im Bodensee zu keinem Zeitpunkt verboten war, ist und bleibt auch dort die Badestelle vorerst geschlossen, „bis entsprechende Regelungen für eine Wiedereröffnung erarbeitet sind“, so Bürgermeister Volker Frede. Die an das Strandbad angegliederte Gastronomie hat den Betrieb allerdings am Montag, 25. Mai, wieder aufgenommen. Der Bürgermeister betont, dass auch an frei zugänglichen Uferstellen die Abstandsregeln einzuhalten sind.
Mit welchen Strafen gerechnet werden muss, wenn Bürger die Strandbäder trotz Sperrung betreten, konnte keine Kommune sagen. Lediglich Meersburgs Bürgermeister Scherer sagt: „Unser Gelände ist aufgrund der vorhandenen Strukturen gut geschützt. Sicherlich wird es bei einem nicht zulässigen Zutritt Konsequenzen für die ungebetenen Gäste haben, da es sich um einen Hausfriedensbruch handelt.“