Die kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang, das Handeln einer Kommune steht dabei aber immer unter Staatsaufsicht. Diese übt die Kommunalaufsicht aus, die das Bundesverfassungsgericht in eine Wechselbeziehung zur kommunalen Selbstverwaltung gestellt hat. Die Kommunalaufsicht ist also immer Rechtsaufsicht gegenüber der Kommune.

In dieser Funktion hat die Kommunalaufsicht das Handeln der Gemeinde Sipplingen im Falle der Vergabe von Architektenleistungen zur Sanierung der Turn- und Festhalle geprüft. Sie ist nach ausführlicher Auswertung aller ihr vorgelegten Dokumente zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gemeinde Sipplingen bei der Auftragsvergabe gegen geltendes Recht verstoßen hat. Gegen diese Entscheidung könnte die Gemeinde Sipplingen vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Davon ist allerdings bislang nichts bekannt. Offensichtlich akzeptiert sie also angesichts der akribischen Aufarbeitung der Kommunalaufsicht das Ergebnis der Untersuchung.

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Vergabeordnung sorgt für Chancengleichheit

Infolge der fehlerhaften Vergabe erhält Sipplingen rund 140.000 Euro Fördergeld weniger. Das ist ärgerlich und hätte bei korrektem Verhalten vermieden werden können. Sich über den Verlust mehr zu ärgern als über das Fehlverhalten der seinerzeit an der Entscheidung beteiligten Fachleute, ist allerdings verräterisch. Er stellt den materiellen Verlust über das mit der Vergabeordnung angestrebte Ziel: Sie hat den Sinn, willkürliche Vergaben zu verhindern, also Transparenz in Vergabeprozessen zu schaffen und für Chancengleichheit unter den Architekturbüros zu sorgen.