Die 41-Jährige soll zusammen mit einem Komplizen im März dieses Jahres eine Powerbank sowie eine Handyhülle aus einem Drogeriemarkt in Überlingen geklaut haben. Durch Überwachungskameras kam die Tat schnell ans Licht – und es ist nicht die erste Straftat der Frau.
Die Angeklagte gab vor dem Überlinger Amtsgericht an, dass ihr Komplize die Powerbank eingesteckt habe, während sie die Hülle an sich genommen habe. An der Kasse angelangt, habe sie jedoch kalte Füße bekommen. Sie will die Hülle in ein Süßigkeitenregal gelegt haben, so die Frau. Aufzufinden war sie im Nachhinein jedoch nirgends.
Der Zeuge, ein Abteilungsleiter des Drogeriemarktes, schilderte vor Gericht, dass er keine Erinnerung an den genauen Hergang des Diebstahls habe. Das ändere jedoch an der eigentlichen Tat nichts, ist Richter Alexander von Kennel überzeugt.
41-Jährige ist vielfach vorbestraft
Bei dieser Tat handelt es sich allerdings nicht um die Erste der Frau, wie ein Auszug aus dem Vorstrafenregister belegte. Die 41-Jährige ist bereits 13-fach vorbestraft, war mehrfach vor Gericht und hatte sogar eine Gefängnisstrafe abgesessen. Schwierige familiäre Umstände sowie eine Betäubungsmittelsucht erschweren es ihr, diesen Teufelskreislauf an kriminellen Machenschaften zu durchbrechen, hieß es vor Gericht.
Außerdem ist die Frau nicht arbeitsfähig und befinde sich derzeitig in Obhut in einem Gemeindepsychiatrischen Zentrum im Bodenseekreis. „Man muss jedoch zu ihren Gunsten auslegen, dass sie sich ernsthaft um einen Therapieplatz bemüht“, betont ihr Verteidiger. „Dies ist schon eine große Verbesserung, im Vergleich zu letztem Mal.“
Richter spricht Haftstrafe aus
Außerdem zeigt die 41-jährige Frau vor Gericht Reue. „Ja, ich weiß, ich habe gestohlen. Da habe ich wirklich Mist gebaut“, gibt sie zu. Auch beim Drogeriemarkt habe sie sich bereits schriftlich entschuldigt. Dies stimmte Amtsrichter von Kennel zunächst milde – auf Bewährung könne er die Strafe jedoch trotzdem nicht aussetzen, wie er sagt. „Aufgrund keiner ausreichenden Sozialprognose kann ich Ihre Strafe nicht auf Bewährung aussetzen“, erklärte der Richter und verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe von vier Monaten.
Dennoch blieb er unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von sechs Monaten. „Ein Gefängnisaufenthalt wird Sie hoffentlich ein wenig aus Ihrem Umfeld herausbringen und wer weiß, wie die Lage in ein paar Monaten aussieht, wenn Sie tatsächlich einen Therapieplatz bekommen haben und sich alles stabilisiert hat.“ Mit diesen Worten beendete Richter von Kennel die Verhandlung.