Die „rasenden Rüpel“, wie er sie nennt, treiben Michael Jeckel zur Weißglut. Der Wirt des „Galgenhölzles“ ist sauer. Sauer auf die Fahrradfahrer, die mit hohem Tempo durch die Fußgängerzone, die Überlinger Münsterstraße, fahren und sauer auf das Ordnungsamt, das dagegen seiner Meinung nach zu wenig unternimmt.

Michael Jeckel gibt sich kampfeslustig. Sollte die Stadt sich nichts einfallen lassen, will er seine Pfosten auch weiterhin auf die ...
Michael Jeckel gibt sich kampfeslustig. Sollte die Stadt sich nichts einfallen lassen, will er seine Pfosten auch weiterhin auf die Straße stellen, sagt der Gastwirt des Überlinger „Galgenhölzles“. | Bild: Stef Manzini

Der Wirt des „Galgenhölzles“ pachtet von der Stadt Zusatzflächen auf beiden Seiten der Münsterstraße, auf denen er bewirtet. Jetzt schaffte Jeckel Fakten mit Pfosten, die er als eine Art Durchfahrtssperre auf die Münsterstraße stellte. Im Abstand von rund einem Meter standen vier jeweils einen Meter hohe Holzpfosten, deren Enden mit roter Farbe lackiert worden waren.

Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz

Zu Demonstrationszwecken – mittlerweile hat Jeckel die Poller wieder abgebaut – holte der Wirt die Pfosten noch einmal nach draußen, was eine Passantin spontan mit Jubel kommentierte. Die Stadtverwaltung freut sich allerdings keineswegs über diesen Alleingang von Jeckel, da dieser einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz darstellt. Aus diesem Grunde sei ein Mitarbeiter der Gaststätte darüber informiert worden, dass das Aufstellen von mobilen Holzpollern im öffentlichen Raum unzulässig sei beziehungsweise eine unerlaubte Sondernutzung darstelle.

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Brief an Leiterin des Ordnungsamtes

Die Stadtverwaltung teilt weiter mit, dass ihr keine Erkenntnisse über konkrete Schadensfälle vorliegen und man hätte es angemessen gefunden, wenn der Gastwirt im Vorfeld auf die Stadtverwaltung zugegangen wäre. Jeckel sagt dazu, er habe einen Brief an die Leiterin des Ordnungsamtes geschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten.

Vorfall vor einigen Wochen als Auslöser für Alleingang

Der Gastwirt saß eigenem Bekunden nach vor rund sechs Wochen in kleiner Runde an einem Tisch nahe der Münstertreppe, als mehrere Radler vorbeigeprescht seien. Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes habe auf der Münstertreppe gestanden. Eine gute Bekannte des Gastwirts, die mit ihm am Tisch saß, habe dies beobachtet und Frau Obser vom GVD (Gemeindevollzugsdienst) hier zum Einschreiten aufgefordert. Diese habe daraufhin geantwortet, die Radler seien zu schnell für sie. „Die fuhren ungefähr 20 Stundenkilometer, so schnell war das ja nicht“, erinnert sich Jeckel. Dieser Vorfall habe bei ihm eine Art Initialzündung ausgelöst, sagt Jeckel.

Stadt erklärt Vorgehen des Gemeindevollzugsdiensts

Die Pressestelle der Stadt schreibt dazu: „Frau Obser kann sich an eine solche Situation mit Herrn Jeckel nicht erinnern – möglicherweise liegt diese schon längere Zeit zurück. Ansonsten werden Radler, welche in der verbotenen Zeit die Münsterstraße befahren, grundsätzlich von den Beschäftigten des Gemeindevollzugsdienstes zum Anhalten, beziehungsweise Absteigen aufgefordert – wenn sie sich nicht gerade noch auf der Münstertreppe befinden, während der Radler vorbeifährt. Sollte dies nicht möglich sein, ist der GVD angehalten, zumindest noch akustisch, das heißt, durch Zuruf auf das Radfahrverbot hinzuweisen, sofern dies durch die Entfernung noch angemessen beziehungsweise sinnvoll ist.“

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Des Weiteren würden der Gemeindevollzugsdienst und auch die Landespolizei wiederholt schwerpunktmäßig den Fahrradverkehr auch in der Münsterstraße kontrollieren. Beispielsweise unternahm die Polizei vergangene Woche am Mittwoch eine sogenannte Schwerpunktkontrolle. Rund 50 Fahrradfahrer wurden von den Beamten beanstandet, die meisten davon, weil sie mit ihrem Fahrrad durch die Fußgängerzone fuhren.

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Trotz der Kontrollen komme es immer wieder zu Zwischenfällen mit Radfahrern, die gerade noch glimpflich abliefen, sagt Jeckel. „Ich wende mich ja gar nicht gegen die im Schritttempo fahrenden Radler, viele Radfahrer fahren auch tagsüber hier durch, aber gegen die Raser. Nach 18 Uhr darf man hier ja sogar durchfahren, aber es sitzen gerade jetzt bei diesen Temperaturen im Sommer abends noch besonders viele Familien mit Kindern an den Tischen von ‚Galgenhölzle‘ und ‚Krone‘. Auch gegenüber meinen Kellnern habe ich ja eine Sorgfaltspflicht. Die Stadt hat auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber mir als Pächter der Flächen, meinen Gästen, aber auch den Fußgängern hier.“ Dieser komme sie nicht nach, so Jeckels Vorwurf.

Das Verhalten des Gastronoms und sein Handeln, ohne eine entsprechende Legitimation, seien nicht zu rechtfertigen, entgegnet die Stadt in scharfem Ton. Es gehe keinesfalls, eigenmächtig Hindernisse auf die öffentliche Straße zu stellen, erklärt die Stadtverwaltung schriftlich gegenüber dem SÜDKURIER.

Michael Jeckel gibt sich kampfeslustig

Die Kontrollen und Argumente der Stadt genügen Michael Jeckel nicht. Durch seine Pfosten werde der Radverkehr verlangsamt und Autos, die zurzeit aufgrund eines schon länger defekten Pollers an der Münsterapotheke zusätzlich ebenfalls durch die Fußgängerzone führen, würden die Hindernisse sehen und bereits an der Hofstatt wieder umdrehen.

Der Gastronom hat die Holzpfosten erst einmal wieder in den Schankraum gestellt. Doch sagt der Gastwirt kampfeslustig: „Sollte die Stadt hier aber nicht endlich etwas unternehmen, hole ich sie jederzeit wieder heraus.“