Seit 12. Juni ist die Durchfahrt der Altstadt von Überlingen gesperrt. Grund ist eine Baustelle im Bereich Kapuzinerkirche. In den ersten Tagen hatte dies zu teils chaotischen Zuständen geführt, auch, weil die Stadtverwaltung im Bereich der Auferstehungskirche zunächst ein Schild falsch positioniert hatte.

Laut Stadt immer weniger Fehlfahrten
„Nachdem anfänglich einige Fehlfahrten zu verzeichnen waren, haben diese im Laufe der Woche deutlich nachgelassen“, teilte die Pressestelle der Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Sie bezieht sich damit unter anderem auf Aussagen des Poliers der ausführenden Baufirma, die an der Kapuzinerkirche einen neuen Kreisverkehr baut. Pressesprecherin Andrea Winkler: „Es ist festzustellen, dass sich die Verkehrsteilnehmer der geänderten Situation angepasst haben. Wir überprüfen weiterhin kontinuierlich die Beschilderungssituation und steuern, falls erforderlich, nach.“
Schilder-Korrektur nach SÜDKURIER-Bericht
Nachdem der SÜDKURIER Ende vergangener Woche über ein Verkehrsschild berichtete, das die Autofahrer im Bereich der Baustelle in die Irre lotste, entfernte die Stadt das Schild an der Absperrung zunächst ganz und positionierte einen Richtungspfeil vor der Kreuzung neu. Jetzt wird die Situation klarer, dass man an der Auferstehungskirche links in die Grabenstraße einbiegen muss, um nicht in der Baustelle zu stranden.

Anwohner sehen weiteren Verbesserungsbedarf
Anwohner und Händler in der Stadt merkten im Gespräch mit unserer Redaktion an, dass ihrer Ansicht nach die Beschilderung entlang der größten städtischen Zufahrtsstraße, der Lippertsreuter Straße, zu defensiv sei. Sie würden sich wünschen, dass deutlicher auf den Park-and-Ride-Platz verwiesen wird, der ja eigens für die aktuell angespannte Situation, in der noch das Parkhaus Mitte geschlossen ist, geschaffen wurde. Zu viele Autofahrer steuerten unter Missachtung aller kleineren Schilder schnurstracks auf die Altstadt zu. Das führe beispielsweise dazu, dass am Franziskanertor nach wie vor zu viele Autofahrer weiterfahren, obwohl sie kein berechtigtes Anliegen hätten, also keine Anlieger im Sinne des Schildes seien.
