Die kleine Tochter muss dringend auf die Toilette, doch das Auto steht im Stau. Aufgrund der Hitze entscheidet sich der Vater, sein Auto bei Stetten an den Straßenrand zu fahren. Es entsteht ein Streit mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer, beide Männer steigen aus. Der damals 35-jährige Familienvater fordert den jüngeren Mann auf, wieder ins Auto zu steigen, er würde ihn sonst in das Auto hineinprügeln. Als dieser das nicht tut, beleidigt der Vater ihn und schlägt dem jungen Mann ins Gesicht. Die Folge: eine Gesichtsprellung und eine kaputte Sonnenbrille.

Der Fall wurde im Amtsgericht verhandelt. Die Anklage lautete: versuchte Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Nach kurzer Absprache mit Richter und Staatsanwaltschaft beschränkten sich Angeklagter und Verteidiger in ihrem im Voraus gegen den Strafbefehl eingelegten Einspruch auf das Strafmaß. Der heute 36-Jährige räumte den Sachverhalt ein, weshalb drei Zeugenvernehmungen entfielen. Der Geschädigte nahm dennoch kurz im Gerichtssaal Platz. Der Angeklagte entschuldigte sich und bot dem Geschädigten an, ihm die Sonnenbrille im Wert von 120 Euro zu ersetzen und 300 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Summe von 420 Euro wurde noch vor Ort bar beglichen. Nach etwa 25 Minuten wurden die Schlussplädoyers verlesen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro und die Übernahme der Verfahrenskosten. Die Reue und das Geständnis des Angeklagten wurden positiv anerkannt, allerdings verwies die Staatsanwaltschaft auf das Vorstrafenregister des Angeklagten und sein aggressives Verhalten am Tatort.

Die Verteidigung unterstrich die Einsichtigkeit und umfängliche Entschuldigung des Angeklagten. Der Verteidiger erklärte, der letzte Eintrag im Vorstrafenregister liege elf Jahre zurück und er betonte die Stressfaktoren Hitze, Stau und quengelnde Tochter zum Tatzeitpunkt. Die Tat sei ein Ausrutscher gewesen. Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte zwei kleine Kinder und seine Frau allein versorgen und ein Haus abbezahlen müsse, forderte der Verteidiger eine Senkung der Strafe.

Das Urteil: Der Angeklagte ist der versuchten Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung schuldig. Das Strafmaß beträgt 75 Tagessätze zu 50 Euro, die Gerichtskosten sind zu bezahlen. Die Senkung der Tagessätze begründete der Richter mit der familiären Situation des Täters. Die Verteidigung legte keine Rechtsmittel ein.