Ziemlich ruhig war es am Samstagabend im Nebenraum des Restaurants „Schäpfle“. Dorthin hatte der Überlinger Holger Schappeler eingeladen, um seine Liste für die Kommunalwahl vorzustellen – die Liste Kesselbach, benannt nach seinem Wohnort, der Kesselbachstraße am Stadtgraben.

Zweimal bei Kommunalwahlen gescheitert

Schappeler wurde 1961 im badischen Bühl geboren. Er studierte Jura in Heidelberg, Lausanne und Bonn. Anschließend arbeitete er in Ludwigsburg als Fremdsprachentrainer und Wirtschaftsjurist. Im Jahr 2010 zog er nach Überlingen, wo der väterliche Teil seiner Familie herkommt. Hier arbeitet er nach eigenen Angaben als Integrationshelfer und Wirtschaftsjurist und lebt von Einnahmen aus vererbten Immobilien. Bis zum Sommer 2023 war der Vorsitzende der BÜB+. Nachdem er zunächst für die FDP, dann die BÜB+ erfolglos für den Überlinger Gemeinderat kandidiert hatte, wollte Schappeler es nun mit seiner eigenen Wählervereinigung wissen.

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Trotz Werbung kommt keiner zur Veranstaltung

Es sollte eine Sondierungs- und im besten Fall Nominierungsveranstaltung werden, wie Schappeler sagt. Die Formalitäten hatte er vorbereitet, für zehn bis 15 Gäste war gedeckt. Doch die eigens zwischen Wohnungs- und Nachhilfegesuchen geschaltete Kleinanzeige im Amtsblatt „Hallo Ü“ sowie persönliche Einladungen reichten offenbar nicht aus. Außer dem SÜDKURIER-Reporter kam niemand. Nach einer guten halben Stunde klappte Schappeler denn auch seinen Laptop wieder zu und sagte: „Schade.“ Mit dem ihm eigenen Schmunzeln.

Holger Schappeler denkt über Kandidatur nach

Und nun? Vielleicht werde er es „einfach nochmal versuchen“. Oder möglicherweise auch „alleine antreten“. So oder so braucht der unbeirrbar politisch Engagierte für eine eigene Liste jedoch mindestens 50 Unterstützungsunterschriften. So sieht es das Kommunalwahlrecht für neue Wählervereinigungen in Städten bis 50.000 Einwohner vor. Noch ist Zeit: Die Listen zur Kommunalwahl müssen spätestens am 73. Tag vor der Wahl, also am 28. März 2024, bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweiligen Wahlausschusses eingereicht werden, und werden dann erst einmal geprüft.