Es geht wieder voran in Sachen Neubau des Kinderhauses „Sonnenschein“ im Ortsteil Mühlhofen. Der Gemeinderat hat jetzt den Entwurf des entsprechenden Bebauungsplanes beschlossen, sodass eine erneute Offenlage erfolgen kann. Mit dem Satzungsbeschluss wird im Herbst dieses Jahres, mit der Fertigstellung des Gebäudes zum Kindergartenjahr 2022/23 gerechnet. Statt Platz für drei Gruppen wie bisher am jetzigen Standort haben dann künftig mindestens fünf Gruppen ausreichend Platz.

Bestandsanierung „nicht sinnvoll“

Der Neubau ist aufgrund der steigenden Geburtenzahlen erforderlich. An seinem derzeitigen Standort kann das Kinderhaus aufgrund der begrenzten Fläche nicht erweitert werden. Im Rathaus hatte man erkannt, dass es nicht sinnvoll ist, das bestehende Gebäude zu sanieren, da dessen Zustand nicht der beste ist und der Grundriss den neuen Anforderungen nicht genügt. Zwischenzeitlich war am Ende der Weitfeldstraße, nordwestlich angrenzend an Mühlhofen, eine Fläche als Baugrund angedacht gewesen. Diese hatte sich aber erübrigt, als der Eigentümer der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche im Gewann „In der Dohle“ zum Verkauf bereit war – dort wo der Neubau jetzt realisiert wird.

Die beiden Bäume sollen erhalten bleiben. Im Hintergrund ist das Mühlhofener Hallenbad zu sehen.
Die beiden Bäume sollen erhalten bleiben. Im Hintergrund ist das Mühlhofener Hallenbad zu sehen. | Bild: Holger Kleinstück

Corona zwang zu Fristverlängerung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatte der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom 14. April bis 20. Mai öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Aufgrund der Corona-Krise wurde deren Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 29. Mai verlängert.

Das könnte Sie auch interessieren

Gesetzliche Voraussetzungen sind gegeben

Private Stellungnahmen waren keine eingegangen, diejenigen der Träger der öffentlichen Belange seien „Kleinigkeiten, die die Planung nicht berühren“, erläuterte Planer Helmut Hornstein aus Überlingen. In der mittlerweile abgeschlossenen und seit Anfang März rechtswirksamen fünften Teiländerung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Meersburg ist das Plangebiet als „Gemeindebedarfsfläche“ dargestellt. „Die vorliegende Planung ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt“, sagte Hornstein. Das Plangebiet werde mit Ausnahme eines rund sieben Meter breiten Wiesenstreifens entlang des Finkenweges ausschließlich landwirtschaftlich als Acker genutzt. Auf der Wiese stehen nach seiner Darstellung je ein Apfel- und Birnenhochstamm mit hohem Totholzanteil. Hornstein wies darauf hin, dass es gelte, diese trotzdem zu erhalten. Der Birnbaum stelle ein wertvolles Habitat für holzbewohnende Käferarten und Spechte dar. Als längerfristriger Ersatz sei ein Pflanzgebot gesetzt.

Das könnte Sie auch interessieren

Baubeginn ist näher gerückt

Der Gemeinderat billigte schließlich die Abwägungsvorschläge, beschloss den Entwurf des Bebauungsplanes mit Rechtsplan, planungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplangebiet „Neubau Kinderhaus Sonnenschein“. Damit rückt der konkrete Baubeginn ein großes Stück näher.